Anlage V - Wo wird der Erbpachtzins eingetragen?

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  • Ingrid S.
    Neuer Benutzer
    • 07.07.2024
    • 2

    #1

    Anlage V - Wo wird der Erbpachtzins eingetragen?

    Hallo,

    wir haben eine vermietete Wohnung, die auf einem Erbpachgrundstück steht. Für diese bezahlen wir einen Erbpachtzins. Wo in der Anlage V (Vermietung und Verpachtung) wird dieser eingetragen? Sind das dauernde Lasten oder nicht umlagefähige Kosten (oder irgendwas anderes :-))?

    Vorab schonmal danke für die Hilfe
    Ingrid
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45930

    #2
    Ab dem Jahr 2023 gehören die in die Zeile 45 der Anlage V.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    • Ingrid S.
      Neuer Benutzer
      • 07.07.2024
      • 2

      #3
      Vielen Dank für die schnelle Antwort.

      Kommentar

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