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N-AUS anlagen umzug nach Deutschland

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    N-AUS anlagen umzug nach Deutschland

    Hallo zusammen,

    Im März Jahr 2024 bin ich von Belgien nach Deutschland gezogen, es besteht ein DBA zwischen diesen beiden Ländern. Wo sollte ich meine Einkünfte in Belgien eintragen. Derzeit trage ich sie nur in die Zelle 33 des N-AUS-Formulars ein. Ist das richtig?
    Sollte ich die Steuern, die ich dort gezahlt habe, woanders eintragen?

    #2
    Hast Du in Deutschland gewohnt und ausländische nichtselbständige Einkünfte erzielt, dann gehört das meiner Meinung nach in die Anlage N-AUS. Ich versteh aber Deine Frage so, dass Dein Wohnsitz zur Zeit der Beschäftigung in Belgien auch dort lag. Also müsste die Anlage WA-ESt zielführend sein.

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      #3
      Die Frage, die sich mir zuerst stellt: Wurde nur der Wohnsitz nach Deutschland verlegt ?
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Danke für Ihre Antworten.
        Von Januar bis März habe ich mit einem belgischen Vertrag in Belgien gearbeitet und gelebt, dann bin ich nach Deutschland gezogen, wo ich seither lebe, und habe mit einem deutschen Vertrag gearbeitet.

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          #5
          Für die Zeiträume, in denen die Ansässigkeit (Wohnsitz) und Einkünfteland übereinstimmen, ist das DBA nicht relevant, da es ja keine Doppelbesteuerung oder Auseinanderfallen von Wohnsitz und Einkünften gibt. Dann ist das -in Deutschland- ein Thema für die Anlage WA-ESt.

          Für die Zeiträume, in denen die Ansässigkeit (Wohnsitz) und Einkünfteland nicht übereinstimmen (vielleicht bei Dir zeitweise im März), ist das DBA relevant, da es hier eine Doppelbesteuerung oder Auseinanderfallen von Wohnsitz und Einkünften gibt. Dann ist das -in Deutschland- ein Thema für die Anlage N-AUS und das DBA, soweit es nichtselbständige Einkünfte betrifft. Soweit es andere Einkünfte betrifft, siehe Anlage AUS und das DBA.
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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