Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Handwerkerleistungen eintragen, wo welche Beträge

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Handwerkerleistungen eintragen, wo welche Beträge

    Moin moin,

    ich mache dieses Jahr zum ersten mal die Einkommensteuererklärung mit Elster und stehe bei den Eintragungen für die Handwerkerleistungen auf dem Schlauch.

    In Elster steht ja...

    Art der Aufwendungen ------ selbst getragene Rechnungsbeiträge ------ darin enthaltene Lohnanteile...


    Meine Bescheinigung von der Hausverwaltung enthält z.b. folgenden Eintrag...

    Art der Leistung ------ Rechnungsbetrag ------ Aufwendungen ------ Ihr Anteil

    Wartung Aufzug ------------ 4845,20 ------------------ 3876,16 ------------ 553,74


    Was muss ich bitte wo eintragen.


    Danke, Gruß Toschi

    #2
    Hallo,

    das kommt mir schon ein bisschen viel vor für reinen Lohnaufwand.
    Aber wenn es wirklich nur Lohn ist dann trägst du einfach die 553,74 in beide Felder ein.

    Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

    Kommentar


      #3
      Was muss ich bitte wo eintragen.
      Das lässt sich aus dieser Zeile nicht ohne weiteres ablesen, weil man nicht sieht, ob dein Anteil von 553,74 € zu 100%

      aus Arbeitskosten besteht. Schau mal, ob es auf der Abrechnung noch irgendwo einen Hinweis auf § 35a EStG gibt.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Moin Charlie24,

        nein es gibt keinerlei Hinweise auf dem Blatt. Nur eben die Auflistungen für Haushaltsnahe Dienstleistungen und die Handwerkerleistungen wie beschrieben.


        Toschi

        Kommentar


          #5
          nein es gibt keinerlei Hinweise auf dem Blatt.
          Wenn die Aufzugswartung zu 100% Arbeitskosten beinhalten würde, dann würdest du zweimal 554 Euro eintragen.

          So ist es aber nach den Ausgangswerten von 4.845,20 bzw. 3.876,16 offensichtlich nicht.

          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar


            #6
            reckoner, Charlie24,

            danke Euch beiden erstmal. Ich werde das die Tage mal mit der Hausverwaltung durchsprechen.


            Gruß Toschi

            Kommentar


              #7
              Hallo,

              So ist es aber nach den Ausgangswerten von 4.845,20 bzw. 3.876,16 offensichtlich nicht.
              Mir hat sich auch nicht erschlossen, was diese 3.876 sind.

              Wenn man aber annimmt, dass das die Lohnkosten in der Gesamtrechnung sind, dann kann es eigentlich nicht die normale Abrechnung der Nebenkosten sein (da spielt der Lohnanteil nämlich keine Rolle). Sondern es soll eine gesonderte Aufstellung genau für den §35a sein, und dann sind die 554 eben der Anteil an diesen Lohnkosten. [und in der Steuererklärung so einzutragen wie von uns gesagt]

              Man sollte das auch leicht nachprüfen können:
              1. müssten 554 geteilt durch 3.876 genau dem Abrechnungsschlüssel entsprechen.
              2. müsste irgendwo anders in der Abrechnung die gesamten 4.845 - bzw. wieder der Anteil daran - abgerechnet werden.

              Stefan
              Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

              Kommentar


                #8
                Moin moin,

                habe alles klären können. In der Bescheinigung stehen keine weiteren Hinweise drin weil die Bescheinigung analog zur Wohngeldabrechnung ausgestellt wird.
                Es gibt diverse Verteilerschlüssel in Bezug auf die verschiedenen Handwerkerleistungen, einmal wird über Eigentumsanteile berechnet und zum anderen über Anzahl der Wohnungen in der WEG.

                Also, richtig ist so wie Ihr es schon geschrieben hattet..."Ihr Anteil" von 553,74 sind die Lohnkosten und sind auch so 2x einzutragen.


                Gruß Toschi

                Kommentar

                Lädt...
                X