Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Sparerpausch-Betrag überschritten, wie in MeinElster ausweisen?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Sparerpausch-Betrag überschritten, wie in MeinElster ausweisen?

    Hallo,

    ich habe in verschiedenen Banken Freistellungsaufträge (FSA) hinterlegt gehabt. Die FSA in Bank 3+4 hatte ich irgendwie übersehen, sodass ich nun den Sparer-Pauschbetrag überschreite: 1.035 €. Die FSA in Bank 1+2 konnte ich nicht mehr anpassen.

    Bank 1: FSA von 450 € ausgeschöpft, auf restliche Kapitalerträge Steuern gezahlt
    Bank 2: FSA von 500 € ausgeschöpft, auf restliche Kapitalerträge Steuern gezahlt
    Bank 3: nur 40 € von 1.000 € FSA ausgeschöpft
    Bank 4: nur 45 € von 1.000 € FSA ausgeschöpft

    Nun, wenn ich in Zeile 16 (Anlage KAP) des Elster Antrages 1.035 € und 0€ in Zeile 17 eingebe, berechnet Elster mein zu versteuerndes Einkommen aus Basis meiner gesamten Kapitalerträge (z.B. 2.100 €) minus die 1.000 € Sparerpausch-Betrag: 1.100 €. Dabei habe ich aber bereits anteilig Kapitalerträge (s. Bank 1+2) gezahlt. Die gezahlte Kapitalertragsteuer und den Solidaritätszuschlag habe ich bereits in Zeile 37+39 ausgewiesen.

    Wie kann ich dies richtig stellen? Wie ist das dieser Fall richtig im Elster Portal auszuweisen?

    Vielen Dank im Vorwege!

    #2
    Der Abrechnungsteil befindet sich ganz oben, am Anfang der Steuerberechnung.

    Kommentar


      #3
      Wie kann ich dies richtig stellen? Wie ist das dieser Fall richtig im Elster Portal auszuweisen?
      Was willst du denn richtig stellen ? Du hast mehr als 1.000 € freigestellt, was zur Erklärungspflicht führt. Also erfasst du alle Kapitalerträge in Zeile 7,

      die tatsächlich freigestellten 1.035 € in Zeile 16 und die tatsächlich einbehaltenen Steuern in den Zeilen 37 und 39. Damit ist doch alles richtig.

      Die Steuern werden neu berechnet, die bereits einbehaltenen Steuern dabei verrechnet. Das siehst du aus der Tabelle am Anfang der

      Steuervorausberechnung.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Vielen Dank! Ich hatte den Abrechnungsteil am Anfang der Steuer Berechnung übersehen.

        Kommentar

        Lädt...
        X