Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Entnahmen und Einlagen in EÜR nach Geschäftsaufgabe

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Entnahmen und Einlagen in EÜR nach Geschäftsaufgabe

    Hallo, ich habe in 2023 mein Gewerbe ( nebenberuflich), ein Maschinenverleih, aufgegeben und habe unter Betriebseinnahmen die restlichen Einnahmen aus dem Maschinenverleih, den Nettobetrag für eine verkaufte Maschine und die Umsatzsteuer eingetragen Unter Betriebsausgaben den Afa-Betrag, den Restbuchwert der restlichen Maschinen und die Umsatzsteuer. Nun verlangt Elster bei der Prüfung noch die Entnahmen und Einlagen. Welche Summen muss ich da eintragen.
    Vielen Dank schon mal im voraus.

    #2
    Im Jahr der Betriebsaufgabe musst Du zur Bilanzierung übergehen.

    Kommentar


      #3
      Im Jahr der Betriebsaufgabe musst Du zur Bilanzierung übergehen.
      Das stimmt zwar, aber in einfach gelagerten Fällen begnügt sich das Finanzamt mit einer EÜR und der Eintragung des Übergangs- bzw. Aufgabegewinns.

      ... den Restbuchwert der restlichen Maschinen und die Umsatzsteuer. Nun verlangt Elster bei der Prüfung noch die Entnahmen und Einlagen. Welche Summen muss ich da eintragen.
      Was hast du denn mit den restlichen Maschinen gemacht ?
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Die restlichen Maschinen sind in meinen privat Besitz übergegangen

        Kommentar


          #5
          Die restlichen Maschinen sind in meinen privat Besitz übergegangen
          Und die hast du auch zum Teilwert entnommen ?
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar


            #6
            ja. Da habe ich den Restbuchwert genommen. Das sind teilweise Geräte, wo ein Preis schlecht zu bestimmen ist.
            Zuletzt geändert von hein1000; 10.07.2024, 11:48.

            Kommentar


              #7
              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Und die hast du auch zum Teilwert entnommen ?
              Ja, ich habe, wie oben schon erwähnt, den Restbuchwert als Teilwert genommen. Wäre schön , wenn du mir bei den Einlagen und Entnahmen noch weiter helfen könntest.

              Kommentar


                #8
                Bei den Entnahmen (Zeile 106) würde ich den gesamten Gewinn des Jahres 2023 eintragen, bei den Einlagen (Zeile 107) schreibst du als Text

                keine Einlagen und trägst den Wert 0,00 ein. Solltest du Kosten für eines PKW im Privatvermögen (Zeile 68) geltend gemacht haben, musst du

                abweichend davon bei den Einlagen diese Betriebsausgabe als Nutzungseinlage eintragen. Die Angaben in den Zeilen 106 und 107 sind gewinnneutral.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                Kommentar


                  #9
                  Vielen Dank. Hab da noch eine Verständnisfrage zu der im Jahr 23 verkauften Maschine. Die Nettoverkaufssumme zählt ja zum Gewinn, aber was ist mit dem noch nicht abgeschriebenen Buchwert. Verkauf war im September 23. Zählt der Restbuchwert bis August 23 noch zu den Betriebsausgaben oder wird der einfach auf Null gesetzt, wird also am Ende nicht mit dem Restbuchwert der anderen Maschinen zusammen gerechnet.
                  Danke für die Hilfe schon mal und schönes Wochenende noch.

                  Kommentar


                    #10
                    Du musst diese Maschinen zum Zeitpunkt der Betriebsaufgabe doch alle mit dem Restbuchwert als Abgang erfassen und zwar sowohl

                    die verkaufte Maschine wie die in das Privatvermögen übernommenen Maschinen. Das hat natürlich Auswirkungen auf den Gewinn,

                    zumindest wenn der Veräußerungserlös vom Restbuchwert abweicht.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                    Kommentar


                      #11
                      Ja-Ok. Dann hatte ich wohl alles richtig gemacht. Habe es jetzt abgeschickt und hoffe das alles ok ist. Vielen Dank nochmal!

                      Kommentar

                      Lädt...
                      X