Gestern erhielt ich eine Mitteilung der Postbank per 01.07.24 über abgeführte Kapitalertragssteuer 2023 (Kleinbetrag, kein Freistellungsauftrag erteilt). Mein Steuerbescheid 2023 liegt schon vor, Einspruch lohnt nicht.
Kann man den Betrag einfach nächstes Jahr in der ESt-Erklärung für 2024 zwecks Rückerstattung angeben, sofern der Freibetrag für 2024 noch nicht ausgeschöpft ist?
Kann man den Betrag einfach nächstes Jahr in der ESt-Erklärung für 2024 zwecks Rückerstattung angeben, sofern der Freibetrag für 2024 noch nicht ausgeschöpft ist?
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