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  • Sansibar
    antwortet

    eine Frage: Gilt im Falle eines Schwerbehinderten-Bescheides nicht die Einschränkung des § 171 Abs. 10 Satz 3 AO ?

    Antwort: wie "Beamtenschweiß" und H 33 b EStH unter "Allgemeines"

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  • Jabers
    antwortet
    Habe dort nun angerufen. Laut dem Herren soll ich einfach eine neue (und korrekte) Einkommenssteuererklärung übermitteln, dass wird dann wie ein Antrag auf Änderung gewertet.
    Wusste nicht, dass es so einfach und unkompliziert möglich ist.

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  • Jabers
    antwortet
    Auf jeden Fall vielen Dank euch allen!
    Ich werde schreiben und später auch anrufen, sobald dies möglich ist.

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  • Charlie24
    antwortet
    Ich werde sie wohl per Kontaktformular(via Elster) kontaktieren und fragen ob sie diese Werte noch ergänzen können.
    Das ist eine Möglichkeit. Wenn man in deinem Bundesland die Sachbearbeiter direkt anrufen kann, würde ich anrufen und fragen,

    ob mit der Bearbeitung bereits begonnen wurde. Wenn nicht, würde ich die ergänzte Erklärung erneut übermitteln.

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  • Jabers
    antwortet
    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Die Daten liegen dem Finanzamt vor. Du kannst natürlich erklären, dass du vergessen hast, sie einzutragen.

    Wann hast du denn die Erklärung übermittelt ?
    Ich habe es am 12.07.2024 übermittelt.

    Ich werde sie wohl per Kontaktformular(via Elster) kontaktieren und fragen ob sie diese Werte noch ergänzen können.
    Zuletzt geändert von Jabers; 02.08.2024, 15:46.

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  • Charlie24
    antwortet
    Oder geht es auch, wenn ich per "Sonstige Nachricht an das Finanzamt" diese Daten mitteile?
    Die Daten liegen dem Finanzamt vor. Du kannst natürlich erklären, dass du vergessen hast, sie einzutragen.

    Wann hast du denn die Erklärung übermittelt ?

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  • Jabers
    antwortet
    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Du musst die ergänzte Erklärung erneut übermitteln, eine einzelne Anlage kann man mit Mein ELSTER nicht nachreichen.

    Normalerweise ergänzt das Finanzamt zwar die Sozialversicherungsbeiträge, aber ohne erneute Übermittlung stimmt deine Steuerberechnung nicht.
    Also eine neue Einkommenssteuererklärung übermitteln?

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  • Charlie24
    antwortet
    Gibt es eine Möglichkeit das nachzureichen?
    Du musst die ergänzte Erklärung erneut übermitteln, eine einzelne Anlage kann man mit Mein ELSTER nicht nachreichen.

    Normalerweise ergänzt das Finanzamt zwar die Sozialversicherungsbeiträge, aber ohne erneute Übermittlung stimmt deine Steuerberechnung nicht.

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  • Charlie24
    antwortet
    Ich habe die Daten aus der Lohnsteuerbescheinigung übernommen.
    Du meinst abgetippt ! In der Lohnsteuerbescheinigung stehen auch die Vorsorgeaufwendungen für die Anlage Vorsorgeaufwand.

    Diese Anlage hast du aber nicht ausgefüllt und scheinbar auch nicht beigefügt.

    Was meinst du mit Abruf von Bescheinigungen?
    Damit ist der Bescheinigungsabruf von Mein ELSTER gemeint. Der lässt sich bei geöffnetem Entwurf über den Button mit den 3 Punkten

    links unten starten.

    Abruf_2021_1.jpg Abruf_2021_2.jpg

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  • Jabers
    antwortet
    Ach Mensch.. das war wohl mein Fehler.

    Ich hab nochmal geguckt. Ich weiss nicht wieso, aber beim Formular was ich abgeschickt habe, fehlen die Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung, sozialen Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung

    Gibt es eine Möglichkeit das nachzureichen?
    ich meine, das Finanzamt hat sowieso noch gar keine Belege zu meinen Angaben erhalten (da keine Steuernummer und ich warten muss bis sie diese anfordern)
    Auf dem Beleg der Lohnsteuerbescheinigung würden sie ja diese Beiträge sehen, oder?

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  • L. E. Fant
    antwortet
    Zitat von Jabers Beitrag anzeigen
    Und bei mir gibt es keine Option namens Vorsorgeaufwand bei Elster
    Was ich bezweifle!

    https://forum.elster.de/anwenderforu...erkl%C3%A4rung

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  • Jabers
    antwortet
    Zitat von multi Beitrag anzeigen
    Tja, sieht nach dem Klassiker aus. Keine Beiträge zur Sozialversicherung, Anlage Vorsorgeaufwand fehlt anscheinend.

    Den Abruf von Bescheinigungen zu nutzen war keine Option?
    Was meinst du mit Abruf von Bescheinigungen?

    Ich habe die Daten aus der Lohnsteuerbescheinigung übernommen.
    Und bei mir gibt es keine Option namens Vorsorgeaufwand bei Elster

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  • multi
    antwortet
    Tja, sieht nach dem Klassiker aus. Keine Beiträge zur Sozialversicherung, Anlage Vorsorgeaufwand fehlt anscheinend.

    Den Abruf von Bescheinigungen zu nutzen war keine Option?

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  • Jabers
    antwortet
    Also ich denke ich habe ein Fehler gemacht.
    ich habe in der Steuerberechnung von Elster geschaut und dort steht nun, dass ich 1321€ nachzahlen soll?!
    Eigentlich wollte ich ja 1.140€ Steuerbegünstigung erhalten.
    ich verstehe das irgendwie nicht. Wie kann sowas sein?

    Stimmt es, dass ich soviel nachzahlen soll, oder hab ich es falsch erlesen?

    ++++++++++++++++++++++++++++++++
    Berechnung
    für 2023 über
    Einkommensteuer und
    Solidaritätszuschlag
    +-----------------------------------+-------------------+-----------------+----------------------+
    | | | | |
    | | Einkommensteuer | Solidaritäts- | Insgesamt |
    | | | zuschlag | |
    | | € | € | € |
    +-----------------------------------+-------------------+-----------------+----------------------+
    | Festgesetzt werden | 4.176,00 | 0,00 | |
    | Abzug vom Lohn | -2.855,00 | | |
    | verbleibende Beträge | 1.321,00 | 0,00 | 1.321,00 |
    +-----------------------------------+-------------------+-----------------+----------------------+
    B e s t e u e r u n g s g r u n d l a g e n
    Berechnung des zu versteuernden Einkommens
    Insgesamt
    € €
    Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
    Bruttoarbeitslohn . . . . . . . . . . . . . . . . . 30.600
    ab
    Arbeitnehmer-Pauschbetrag . . . . . . . . . . . . -1.230
    Einkünfte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29.370. . . . . . . . . . . . . . 29.370
    Summe der Einkünfte . . . . . . . . . . . . . . . . 29.370. . . . . . . . . . . . . . 29.370
    Gesamtbetrag der Einkünfte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29.370
    ab unbeschränkt abziehbare Sonderausgaben
    Summe der unbeschränkt abziehbaren Sonderausgaben . . . . . . . . . . . . . 0
    mindestens jedoch Sonderausgaben-Pauschbetrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . -36
    außergewöhnliche Belastungen
    ab
    Grad der Behinderung 50
    Behinderten-Pauschbetrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . -1.140
    Einkommen / zu versteuerndes Einkommen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28.194
    Berechnung der Einkommensteuer
    zu versteuern nach
    dem Grundtarif . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28.194. . . . . . . . . . . . . . . 4.176
    festzusetzende Einkommensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4.176
    Berechnung des Solidaritätszuschlags

    Einkommensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4.176
    Bemessungsgrundlage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4.176
    Solidaritätszuschlag unter Berücksichtigung der Freigrenze . . . . . . . . . . . . . . . . 0,00
    festzusetzender Solidaritätszuschlag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0,00
    Steuerbelastung
    Ihre Einkommensteuerbelastung ( 4.176,00 €) bezogen auf das
    zu versteuernde Einkommen ( 28.194 €) beträgt 14,81 %.
    Dabei wurde bereits vorher für die Berechnung Ihres zu versteuernden Einkommens der
    Gesamtbetrag der Einkünfte ( 29.370 €) um abziehbare Aufwendungen
    (z. B. Vorsorgeaufwendungen u. a.) in Höhe von insgesamt 1.176 € gemindert.

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  • Beamtenschweiß
    antwortet
    Bei Behindertenausweisen ist die Einschränkung von § 171 Absatz 10 Satz 3 AO zu beachten.
    Die Einkommensteuerveranlagungen können daher nur rückwirkend bis zur "normalen" Festsetzungsfrist geändert werden - eine Ablaufhemmung gibt es nicht wenn die Behinderung erst rückwirkend festgestellt wird. Maßgebend ist hierbei das Datum der Antragstellung.

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