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Keine Ankündigung bisher.
Behinderten-Pauschbetrag rückwirkend - wie lange?
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eine Frage: Gilt im Falle eines Schwerbehinderten-Bescheides nicht die Einschränkung des § 171 Abs. 10 Satz 3 AO ?
Antwort: wie "Beamtenschweiß" und H 33 b EStH unter "Allgemeines"
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Habe dort nun angerufen. Laut dem Herren soll ich einfach eine neue (und korrekte) Einkommenssteuererklärung übermitteln, dass wird dann wie ein Antrag auf Änderung gewertet.
Wusste nicht, dass es so einfach und unkompliziert möglich ist.
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Auf jeden Fall vielen Dank euch allen!
Ich werde schreiben und später auch anrufen, sobald dies möglich ist.
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Ich werde sie wohl per Kontaktformular(via Elster) kontaktieren und fragen ob sie diese Werte noch ergänzen können.
ob mit der Bearbeitung bereits begonnen wurde. Wenn nicht, würde ich die ergänzte Erklärung erneut übermitteln.
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Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenDie Daten liegen dem Finanzamt vor. Du kannst natürlich erklären, dass du vergessen hast, sie einzutragen.
Wann hast du denn die Erklärung übermittelt ?
Ich werde sie wohl per Kontaktformular(via Elster) kontaktieren und fragen ob sie diese Werte noch ergänzen können.Zuletzt geändert von Jabers; 02.08.2024, 15:46.
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Oder geht es auch, wenn ich per "Sonstige Nachricht an das Finanzamt" diese Daten mitteile?
Wann hast du denn die Erklärung übermittelt ?
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Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenDu musst die ergänzte Erklärung erneut übermitteln, eine einzelne Anlage kann man mit Mein ELSTER nicht nachreichen.
Normalerweise ergänzt das Finanzamt zwar die Sozialversicherungsbeiträge, aber ohne erneute Übermittlung stimmt deine Steuerberechnung nicht.
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Gibt es eine Möglichkeit das nachzureichen?
Normalerweise ergänzt das Finanzamt zwar die Sozialversicherungsbeiträge, aber ohne erneute Übermittlung stimmt deine Steuerberechnung nicht.
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Ich habe die Daten aus der Lohnsteuerbescheinigung übernommen.
Diese Anlage hast du aber nicht ausgefüllt und scheinbar auch nicht beigefügt.
Was meinst du mit Abruf von Bescheinigungen?
links unten starten.
Abruf_2021_1.jpg Abruf_2021_2.jpg
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Ach Mensch.. das war wohl mein Fehler.
Ich hab nochmal geguckt. Ich weiss nicht wieso, aber beim Formular was ich abgeschickt habe, fehlen die Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung, sozialen Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung
Gibt es eine Möglichkeit das nachzureichen?
ich meine, das Finanzamt hat sowieso noch gar keine Belege zu meinen Angaben erhalten (da keine Steuernummer und ich warten muss bis sie diese anfordern)
Auf dem Beleg der Lohnsteuerbescheinigung würden sie ja diese Beiträge sehen, oder?
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Zitat von Jabers Beitrag anzeigenUnd bei mir gibt es keine Option namens Vorsorgeaufwand bei Elster
https://forum.elster.de/anwenderforu...erkl%C3%A4rung
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Zitat von multi Beitrag anzeigenTja, sieht nach dem Klassiker aus. Keine Beiträge zur Sozialversicherung, Anlage Vorsorgeaufwand fehlt anscheinend.
Den Abruf von Bescheinigungen zu nutzen war keine Option?
Ich habe die Daten aus der Lohnsteuerbescheinigung übernommen.
Und bei mir gibt es keine Option namens Vorsorgeaufwand bei Elster
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Tja, sieht nach dem Klassiker aus. Keine Beiträge zur Sozialversicherung, Anlage Vorsorgeaufwand fehlt anscheinend.
Den Abruf von Bescheinigungen zu nutzen war keine Option?
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Also ich denke ich habe ein Fehler gemacht.
ich habe in der Steuerberechnung von Elster geschaut und dort steht nun, dass ich 1321€ nachzahlen soll?!
Eigentlich wollte ich ja 1.140€ Steuerbegünstigung erhalten.
ich verstehe das irgendwie nicht. Wie kann sowas sein?
Stimmt es, dass ich soviel nachzahlen soll, oder hab ich es falsch erlesen?
++++++++++++++++++++++++++++++++
Berechnung
für 2023 über
Einkommensteuer und
Solidaritätszuschlag
+-----------------------------------+-------------------+-----------------+----------------------+
| | | | |
| | Einkommensteuer | Solidaritäts- | Insgesamt |
| | | zuschlag | |
| | € | € | € |
+-----------------------------------+-------------------+-----------------+----------------------+
| Festgesetzt werden | 4.176,00 | 0,00 | |
| Abzug vom Lohn | -2.855,00 | | |
| verbleibende Beträge | 1.321,00 | 0,00 | 1.321,00 |
+-----------------------------------+-------------------+-----------------+----------------------+
B e s t e u e r u n g s g r u n d l a g e n
Berechnung des zu versteuernden Einkommens
Insgesamt
€ €
Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
Bruttoarbeitslohn . . . . . . . . . . . . . . . . . 30.600
ab
Arbeitnehmer-Pauschbetrag . . . . . . . . . . . . -1.230
Einkünfte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29.370. . . . . . . . . . . . . . 29.370
Summe der Einkünfte . . . . . . . . . . . . . . . . 29.370. . . . . . . . . . . . . . 29.370
Gesamtbetrag der Einkünfte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29.370
ab unbeschränkt abziehbare Sonderausgaben
Summe der unbeschränkt abziehbaren Sonderausgaben . . . . . . . . . . . . . 0
mindestens jedoch Sonderausgaben-Pauschbetrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . -36
außergewöhnliche Belastungen
ab
Grad der Behinderung 50
Behinderten-Pauschbetrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . -1.140
Einkommen / zu versteuerndes Einkommen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28.194
Berechnung der Einkommensteuer
zu versteuern nach
dem Grundtarif . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28.194. . . . . . . . . . . . . . . 4.176
festzusetzende Einkommensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4.176
Berechnung des Solidaritätszuschlags
€
Einkommensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4.176
Bemessungsgrundlage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4.176
Solidaritätszuschlag unter Berücksichtigung der Freigrenze . . . . . . . . . . . . . . . . 0,00
festzusetzender Solidaritätszuschlag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0,00
Steuerbelastung
Ihre Einkommensteuerbelastung ( 4.176,00 €) bezogen auf das
zu versteuernde Einkommen ( 28.194 €) beträgt 14,81 %.
Dabei wurde bereits vorher für die Berechnung Ihres zu versteuernden Einkommens der
Gesamtbetrag der Einkünfte ( 29.370 €) um abziehbare Aufwendungen
(z. B. Vorsorgeaufwendungen u. a.) in Höhe von insgesamt 1.176 € gemindert.
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Bei Behindertenausweisen ist die Einschränkung von § 171 Absatz 10 Satz 3 AO zu beachten.
Die Einkommensteuerveranlagungen können daher nur rückwirkend bis zur "normalen" Festsetzungsfrist geändert werden - eine Ablaufhemmung gibt es nicht wenn die Behinderung erst rückwirkend festgestellt wird. Maßgebend ist hierbei das Datum der Antragstellung.
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