Hallo Zusammen, ich hätte einen sehr sinnvollen Vorschlag zur Verbesserung der Steuerberechnung durch Elster unter Progressionsvorbehalt. Aktuell heisst es im Formular „… zu versteuern mit Progressionsvorbehalt nach §32b EStG nach dem Splittingtarif xxxx Euro mit zz% = yyyy Euro Steuer. Nirgendwo steht, wie hoch die Summe ist, die dem Progressionsvorbehalt unterliegt. Ein einfacher Tippfehler den man in der Steuererklärung macht und den man in dieser Übersicht nicht bemerken kann, führt zu einer falschen Steuerberechnung und unter Umständen zu einer falschen Entscheidung, wie z.B. einer getrennten Veranlagung. Es sollte doch zu programmieren sein, dass man in der Steuerberechnung den Wert sehen kann, der dem Progressionsvorbehalt unterliegt und zur Steuerberechnung genutzt wird. Tippfehler wären dann auch in dem Ausdruck der Steuerberechnung zu erkennen! LG das Fritz
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Keine Ankündigung bisher.
Steuer Berechnungen mit Progressionsvorbehalt
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Solche Verbesserungsvorschläge musst du über die ELSTER-Hotline einreichen, die Entwickler lesen hier im Anwenderforum nicht mit.
Wenn man den Bescheinigungsabruf nutzt, was ich generell empfehle, sind Tippfehler allerdings ausgeschlossen.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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... allerdings ist der auch deutlich unübersichtlicher!
sich die Zahlen ansehen und die Zahlen mit den Bescheinigungen vergleichen, die man von der leistenden Stelle erhalten hat.
Da die Bescheinigungen entweder in den Hauptvordruck oder in die Anlage N übernommen werden, kann man sich die Zahlen
auch im Entwurf selbst ansehen. Natürlich wäre es noch schöner, wenn die Werte auch in der Steuerberechnung angezeigt
würden, nachdem in manchen Fällen der Arbeitnehmer-Pauschbetrag Berücksichtigung findet.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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