Studiengebühren vom Steuer absetzbar?

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  • Isa1273
    Neuer Benutzer
    • 13.07.2024
    • 7

    #1

    Studiengebühren vom Steuer absetzbar?

    Guten Tag.
    Kann ich Studium Gebühren von meinen Kindern vom Steuer absetzen?
    Studium wird durch Bafög finanziert und Kinder arbeiten nicht.
    Danke für die Antwort. Lieben Gruss
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45933

    #2
    Solange ein Kindergeldanspruch besteht, kann nur der Sonderfreibetrag für die auswärtige Unterbringung geltend gemacht werden.

    Erst, wenn der wegfällt, kann der geleistete Unterhalt bis zur Höhe des Grundfreibetrags geltend gemacht werden.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    • Isa1273
      Neuer Benutzer
      • 13.07.2024
      • 7

      #3
      Vielen Dank.
      Noch kurz:
      Kindergeld Anspruch besteht, es geht um Fernstudium, also ohne auswärtige Unterbringung.
      Sind es in diesem Fall Sonderausgaben?

      Kommentar

      • Charlie24
        Erfahrener Benutzer
        • 14.03.2014
        • 45933

        #4
        Sind es in diesem Fall Sonderausgaben?
        Bei einem Erststudium bei den Kindern ja. Du selbst kannst die aber steuerlich geltend machen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar

        • Isa1273
          Neuer Benutzer
          • 13.07.2024
          • 7

          #5
          Danke. Werde also nachträglich als Sonderausgaben mitteilen. Danke noch mal

          Kommentar

          • Charlie24
            Erfahrener Benutzer
            • 14.03.2014
            • 45933

            #6
            Entschuldigung ! Ich habe mich verschrieben, es fehlt nämlich das nicht. Es muss richtig heißen:

            Du selbst kannst die aber steuerlich nicht geltend machen.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar

            • Isa1273
              Neuer Benutzer
              • 13.07.2024
              • 7

              #7
              Ohhh. Danke. Darf ich noch fragen in welchen Fällen kann man es absetzen?

              Kommentar

              • L. E. Fant
                Erfahrener Benutzer
                • 20.09.2013
                • 15381

                #8
                Zitat von Isa1273 Beitrag anzeigen
                in welchen Fällen kann man es absetzen?
                Wenn die Kosten durch das eigene Studium entstanden sind.

                Kommentar

                • Isa1273
                  Neuer Benutzer
                  • 13.07.2024
                  • 7

                  #9
                  Danke. Ich war ganz sicher, die Kosten für Kids auch. Die sind bei Steuer dabei

                  Kommentar

                  • Picard777
                    Erfahrener Benutzer
                    • 02.05.2006
                    • 7872

                    #10
                    Dein Satz ist für mich völlig unverständlich, daher vielleicht etwas klarer: Das Kind kann diese Kosten in der Einkommensteuererklärung des Kindes ansetzen, aber nicht die Eltern in der Einkommensteuererklärung der Eltern.
                    Schönen Gruß

                    Picard777

                    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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