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Zumutbare Belastungen - Familienstand verwitwet, Kinder sind 50+

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    Zumutbare Belastungen - Familienstand verwitwet, Kinder sind 50+

    Ich möchte die Steuererklärung für meine Schwiegermutter eingeben. DIe wohnt in einem Altersheim. Die zumutbare Belastung hängt von dem Familienstand und von der Anzahl der Kinder ab.
    Nun ist meine Schwiegermutter seit 20 Jahren verwitwet. Gilt das als "Single"? Meine Frau ist ihr einziges Kind. Zählt das als 1 Kind oder zählen nur Kinder, für die noch Kindergeld bezogen wird?

    Bei ihrem Einkommen kann das bedeuten
    Ohne Kind ledig: 6% des Einkommens sind zumutbar (Verwitwet mit Tochter fast 70)
    Ohne Kind verheiratet: 5% des Einkommens sind zumutbar "
    ein Kind: 3% des Einkommens sind zumutbar "



    #2
    Gilt das als "Single"?
    Natürlich, als was sonst ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Nun ja, "Single" mag stimmen, aber in den Elsteranleitungen wird unterschieden nach "ledig" und "verheiratet". Als Familienstand gibt es dann noch "geschieden" und "verwitwet". Ledig heißt noch nie verheiratet. Mal agesehen von eingetragenen Partnerschaften...
      Und was ist nun mit Kindern? Sind das nur Kinder, für die man noch Kindergeld bezieht?
      Mal abgesehen von Pflege- und Adoptivkindern.
      Ist meine 98jährige Schwiegermutter mit einer Tochter, zwei Enkelinnen und 2 Urenkeln ledig und kein Kind?

      Kommentar


        #4
        Hallo,

        bei der zumutbaren Belastung geht es um den aktuellen Zustand.
        Daher müssen in dem zu veranlagenden Zeitraum Ehepartner und/oder unterhaltsberechtigte* Kinder vorhanden sein; was früher einmal war interessiert nicht.

        Fazit für deinen Fall: ledig und keine Kinder.

        *ich glaube, dass ist der entscheidende Punkt, es gibt aber sicher ein paar Sonderfälle (Kind ist in Ausbildung/Studium, Kind ist schwerbehindert u.ä.)

        Stefan
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

        Kommentar


          #5
          In § 33 Abs. 3 EStG ist doch alles fein säuberlich geregelt. So heißt es z. B. in Satz 2:

          Als Kinder des Steuerpflichtigen zählen die, für die er Anspruch auf einen Freibetrag nach § 32 Absatz 6 oder auf Kindergeld hat.
          https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__33.html
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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