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Anlage V Erhaltungsaufwendungen auf 5 Jahre abschreiben (Punkt 12, Z. 56 ff)?

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    Anlage V Erhaltungsaufwendungen auf 5 Jahre abschreiben (Punkt 12, Z. 56 ff)?

    Hallo werte Leute aus dem ElsterForum!
    Ich habe Probleme mit EStE 2023 Anlage V (Vermietung, Erhaltungskosten auf 5 Jahre absetzen). Es geht konkret um Folgendes: Ich habe in 2022 Erhaltungsaufwendungen im Wert von insgesamt 4320 € vornehmen lassen, Ein Fünftel des Betrags wurde bereits 2022 abgesetzt. In welche Zeile (wohl ab Z. 56) muss ich welche Angaben eintragen? Besten Dank und schöne Grüße, tj



    #2
    Der Anteil für das Jahr 2023 gehört in die Zeile 69 oder 70 der Anlage V, das sieht man doch aus der Überschrift.

    Zu berücksichtigender Anteil der Erhaltungsaufwendungen nach den §§ 11a, 11b EStG, § 82b EStDV aus 2022
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Ach was - mehr braucht man nicht angeben, also gar nicht die Gesamtkosten? Erstmal vielen Dank, Charlie, für deine freundliche Hilfe! Heißt das denn, dass Z. 56 (Gesamtkosten) sich nur auf "neue" Erhaltungsaufwendungen bezieht, (also solche, die man in 2023 angestrengt hat) und deshalb leer bleiben kann?

      Noch eine Nachfrage: Du sagtest "Z. 69 oder 70", also direkte oder verhältnismäßige Zuordnung. Die Maßnahme war eine Fenstererneuerung in einem Haus, in dem alle Fenster erneuert wurden, wobei mir in dem Haus nur eine Wohnung gehört, die vermietet ist. Mein Anteil war insgesamt ca. 4000 €. Das letzte Mal hatte ich es bei "direkt" eingetragen - war das überhaupt korrekt, weil es ja eigentlich nur mein Anteil war, der im Verhältnis zu meinem Anteil am gesamten Haus berechnet wurde - hätte man es also auch bei "verhältnismäßig" angeben können/müssen?

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        #4
        Das letzte Mal hatte ich es bei "direkt" eingetragen - war das überhaupt korrekt, weil es ja eigentlich nur mein Anteil war,
        Bei einer vermieteten Eigentumswohnung passt das schon. Die verhältnismäßige Aufteilung macht man, wenn man z. B. in einem Zweifamilienhaus

        eine Wohnung selbst bewohnt und die andere vermietet ist.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Ach so - danke dir, so langsam kommt Licht ins Dunkel!! Und nur zur Sicherheit: Z 56 - 61 können also definitv leer bleiben, korrekt?
          Besten Gruß, T

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            #6
            Z 56 - 61 können also definitv leer bleiben, korrekt?
            Richtig, es sei denn, 2023 wären erneut größere Erhaltungsaufwendungen angefallen, die du auf mehr als ein Jahr verteilen möchtest!
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              Wunderbar - danke dir nochmal, Charlie. Toll, dass man hier so gut Hilfe bekommt. Schönen Abend noch!

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