Wo trage ich als Rentner und ehrenamtliches Mitglied der Selbstverwaltung der Deutschen Rentenversicherung Bund die steuerpflichtigen Entschädigungen nach § 41 SGB § IV in Mein Elster ein?? Ich habe nur mein Rente keine weiteren Einkünfte!
Ankündigung
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Keine Ankündigung bisher.
Entschädigung nach § 41 SGB IV in Mein Elster
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Meines Erachtens gehören die Entschädigungen in der Anlage S erklärt.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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