Photovoltaik Anlage & Kunstoffenster

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  • Drazse
    Benutzer
    • 09.10.2022
    • 32

    #1

    Photovoltaik Anlage & Kunstoffenster

    Guten Tag,

    In ein Doppelhaushälfte (Selbstnutzung) wurde in 2023 alle Fenster und Balkontüren ausgewechselt. Die Montagekosten Betragen 1200 €, die kann ich unter >> 3 Handerkerleistungen, Hauptformular<< steuerlich gelten machen??

    Im gleichen Jahr wurde auch ein 10 KW Photovoltaik Anlage verbaut, die Montagkosten in höhe von 3000 € auch unter 3 Handerkerleistungen
    kann man es geltend machen??

    Die Energie Einspeise Vergütung in höhe von 604 € für 2023 wo muss ich die in Elster eintragen?

    Danke schön an alle helfenden

    Gruß Stefan
    Angehängte Dateien
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45978

    #2
    die Montagkosten in höhe von 3000 € auch unter 3 Handerkerleistungen kann man es geltend machen??
    Ja, geht ebenfalls !

    Die Energie Einspeise Vergütung in höhe von 604 € für 2023 wo muss ich die in Elster eintragen?
    Wenn du dich richtigerweise für die Kleinunternehmerregelung entschieden hast, gehört die nur in die Umsatzsteuererklärung,

    falls überhaupt noch eine verlangt wird. Ich würde deswegen beim Finanzamt fragen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    • Beamtenschweiß
      Erfahrener Benutzer
      • 10.04.2014
      • 3025

      #3
      Mit Verkündung des Gesetzes zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness am 27. März 2024 wurden der § 18 Absatz 3 Satz 1 UStG sowie der § 19 Absatz 1 Satz 4 UStG neu gefasst. Kleinunternehmer sind damit grundsätzlich ab dem Besteuerungszeitraum 2024 von der Abgabe von Umsatzsteuererklärungen befreit.
      Mit freundlichen Grüßen

      Beamtenschweiß
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      Kommentar

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