Hilfe Kleingewerbe Umsatzsteuer

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  • Hallo7788
    Neuer Benutzer
    • 17.07.2024
    • 5

    #1

    Hilfe Kleingewerbe Umsatzsteuer

    Hallo zusammen
    Ich bin neu hier. Habe mich schon Stunden ungesehen, aber leider keine Lösung gefunden.
    Ich habe seit letztes Jahr ein Kleingewerbe. Wollte jetzt meine Steuererklärung machen. Wo trage ich die Summe für die Umsatzsteuerjahreserklärung ein? Ich habe letztes Jahr einen Umsatz von ca 10.000 Euro gemacht. Aber ja keine Umsatzsteuer erhoben. Muss ich einfach die 10.000 Euro eintragen? Und wenn ja wo genau?

    Bitte um Hilfe
    Vielen Dank schon mal
  • Gerald v. R.
    Erfahrener Benutzer
    • 04.07.2024
    • 262

    #2
    Hallo,
    unter der Annahme, dass mit dem Kleingewerbe auch der Kleinunternehmer (i.S.d. § 19 UStG) gemeint ist, sind die Zeilen 20 und 21 der Umsatzsteuererklärung auszufüllen.

    Kommentar

    • Charlie24
      Erfahrener Benutzer
      • 14.03.2014
      • 45978

      #3
      Bei einem Start im Jahr 2023 trägt man dann für 2022 eine 0 ein.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar

      • Hallo7788
        Neuer Benutzer
        • 17.07.2024
        • 5

        #4
        Vielen Dank. Und das wars schon? Mehr muss man nicht ausfüllen? Außer halt Name etc.

        Kommentar

        • Charlie24
          Erfahrener Benutzer
          • 14.03.2014
          • 45978

          #5
          Und das wars schon? Mehr muss man nicht ausfüllen?
          Es kann sein, dass man man beim Vorauszahlungssoll ganz am Ende der Erklärung ebenfalls noch 0 eintragen muss.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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