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Pflegezusatztagegeld

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    Pflegezusatztagegeld

    Es besteht eine Versicherung für ein privates Pflegezusatztagesgeld (bei Alli...).

    Leider habe ich diesen Betrag in den letzten beiden EKST-Erklärungen anscheinend in falsche Zeile gesetzt.
    Mit formlosen Antrag wurde dann der Betrag anerkannt.

    Diesen Fehler möchte ich nicht wiederholen und


    bitte deshalb um die Beantwortung der Frage :

    In welcher Zeile in der Anlage Vorsorgeaufwand muß dieser Betrag eingesetzt werden?

    mfg

    #2
    Zeile 27 im Jahr 2023.

    Dass das Finanzamt den Betrag nachträglich anerkannt hat, mag zwar in wenigen Einzelfällen sein, aber meist sind die Höchstbeträge schon durch andere Versicherungsbeiträge schon lange überschritten und Deine Eintragung wirkt sich gar nicht aus. Insbesondere bei derartigen Versicherungen verdient man in der Regel schon entsprechend und hat daher "genug" Beiträge zu KV/PV-Basisabsicherung. Hat die nachträgliche Anerkennung bei Dir wirklich noch eine Auswirkung gehabt ?
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      In der EKST-Erklärung 2022 hatte ich den Betrag (754€) versehentlich in Z 24 eingegeben, nach formlosen Antrag und Bestätigung des Betrages durch die Versicherung wurde der Betrag anerkannt und genau die entsprechende Differenz (168 €) habe ich erhalten.

      Leider habe ich durch die automatische Übernahme der Daten aus 2022 in 2023 wieder den Versicherungsbetrag (832€) in die Z 24, also nur den Betrag geringfügig erhöht, eingetragen.
      Dieser Betrag wurde wieder nicht berücksichtigt.

      Alles mein Fehler und noch dazu die Daten meiner Frau aus dem Vorjahr nicht korrektiert, was aber ja das FA erledigte.

      Die Höchstgrenze dürften ich wohl nicht überschritten haben, da weder Elster reklamierte und in der Elstersteuerberechnung auch berücksichtigt wurde.
      Als Rentnerehepaar ( 2 Renten + VBL+ niedriges Mieteinkommen + Betriebsrente) dürften wir bei knapp über 30tsd.€ zvE in 2022 (28tsd. in 2022) wohl nicht die Höchstgrenzen überschritten haben..

      Hätte die Elster Steuerberechung die Überschreitung dann nicht erkennen müssen?

      Es ging mir um die richtige Zeile für dieses Pflegezusatztagegeld.

      mfg

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        #4
        Verstehe ich nicht wirklich, was das Finanzamt da gemacht hat. Eine Pflegezusatztagegeldversicherung kommt definitiv nicht nicht in Zeile 24, das ist keine Basisabsicherung. Wenn das Finanzamt das akzeptiert hat, hast Du mehr als Glück gehabt.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

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          #5
          Das FA hat schon richtig gehandelt, siehe Text. Beide male in Z24 (2022/2023) nicht anerkannt . 2022 auf Antrag geändert , Höchstgrenze anscheinend nicht überschritten, Geld erhalten.
          Im Bescheid 2024 in Z24 nicht anerkannt, ich lass es gut sein und unternehme nichts..

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            #6
            Im Bescheid 2024 in Z24 nicht anerkannt, ich lass es gut sein und unternehme nichts..
            Klar, der Beitrag hätte ja auch in Zeile 27 erklärt werden müssen. Ob die Zusatzversicherung zur PV ganz oder teilweise

            in die Steuerberechnung eingeflossen ist, ist aus dem Steuerbescheid ersichtlich. Wenn darin Höchstbeträge von 3.800 € vorkommen

            oder sogar mehr anerkannt wurde, dann passt alles. Wenn ihr mit den anerkannten Beiträgen zur KV und PV darunter liegt, dann muss

            man hinschauen, ob die Zusatzversicherung tatsächlich gestrichen wurde.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Ergänzung: Zwischen eurem zu versteuernden Einkommen und den Höchstbeträgen für weitere Vorsorgeaufwendungen besteht im Übrigen kein Zusammenhang.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                hier ein Auszug
                Angehängte Dateien

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                  #9
                  Wegen der Pflegezusatzversicherung musst du dir nicht den Kopf zerbrechen, die hat keinerlei steuerliche Auswirkung.

                  Mit über 7.700 € Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung liegt ihr weit über dem für euch gültigen Höchstbetrag von 3.800 € für

                  weitere Vorsorgeaufwendungen. Zusatzversicherungen fallen steuerlich unter den Tisch, das gilt auch für Haftpflicht- und Unfallversicherungen.

                  Man kann sich die Erfassung in der Einkommensteuererklärung komplett sparen, die bringt nichts.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                    #10
                    Das verstehe ich leider nicht, bin nur Handwerker. Aber sehe ich nicht in meinem Bescheid 7.779, die in Abzug gebracht wurden?
                    Und du sprichst von Höchstbetrag 3.800.
                    Bitte erklär das einem Laien.
                    mfg

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                      #11
                      Krankenversicherung und Pflegepflichtversicherung sind seit schlappen 15 Jahren auch über den Höchstbetrag von 3800€ hinaus absetzbar.

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                        #12
                        ... auch über den Höchstbetrag von 3800€ hinaus absetzbar.
                        Andere Versicherungen, die grundsätzlich zu den weiteren Vorsorgeaufwendungen zählen, werden dann steuerlich nicht mehr berücksichtigt.

                        Das beginnt bei der Arbeitslosenversicherung und geht über Haftpflicht- und Unfallversicherungen bis zu den Zusatzversicherungen für Krankheit und Pflege.

                        Wir selbst haben auch solche Versicherungen, ich trage die aber nicht in unsere Einkommensteuererklärung ein, bringt ja nichts.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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