Hallo Leute ,
Folgende Situation liegt vor:
Meine Arbeitsstelle ist in Berlin. Ich fahre am Freitag nach der Arbeit nach Bremen und fahre am Sonntag oder Montag zurück nach Berlin um zu arbeiten.
Von 01.01.-30.09.2023 wohne ich vorübergehend bei einem guten Bekannten in einer WG in Berlin. (Anschrift 1). Jedoch fahre ich weiterhin regelmäßig am Wochenende zurück nach Bremen um meine Eltern/Freunde zu besuchen. Meine Meldeanschrift ist weiterhin in Bremen. Bei meinen Eltern habe ich ein Zimmer und zahle monatlich 300 Euro (Überweisung).
Seit 01.10 bis heute habe ich eine eigene Einzimmerwohnung in Berlin gefunden (Anschrift 2) und führe eine doppelte Haushaltführung. Ich habe die Wohnung in Berlin als 2. Wohnsitz angemeldet, da ich weiterhin regelmäßig am Wochenende nach Hause in Bremen fahre. Mein Hauptanschrift ist weiterhin in Bremen. Jetzt habe ich im Elster bei der Wöchentliche Familienheimfahrten: 300 km 11 Tage eingetragen 01.10-31.12.2023 eingetragen
Werbungskosten - Fahrkosten:
1. Eintrag : Anschrift 1 zur Arbeit : 20 km 160 Tage von 01.01-30.09.2023
2. Eintrag : Anschrift 2 zur Arbeit : 18 km 40 Tage von 01.10-31.12.2023
3. Eintrag : Anschrift Eltern zur Arbeit: 300 km 45 Tage von 01.01-31.2023
Doppelte Haushaltsführung - Fahrkosten 01.10.2023 - 31.12.2023:
Wöchentliche Familienheimfahrten: 300 km 11 Tage
Ist das soweit richtig oder muss ich von meinem 3. Eintrag: Anschrift Eltern zur Arbeit: 300 km 45 Tage von 01.01-31.2023 11 Tage noch abziehen?
Vielen Dank im Voraus.
LG
Folgende Situation liegt vor:
Meine Arbeitsstelle ist in Berlin. Ich fahre am Freitag nach der Arbeit nach Bremen und fahre am Sonntag oder Montag zurück nach Berlin um zu arbeiten.
Von 01.01.-30.09.2023 wohne ich vorübergehend bei einem guten Bekannten in einer WG in Berlin. (Anschrift 1). Jedoch fahre ich weiterhin regelmäßig am Wochenende zurück nach Bremen um meine Eltern/Freunde zu besuchen. Meine Meldeanschrift ist weiterhin in Bremen. Bei meinen Eltern habe ich ein Zimmer und zahle monatlich 300 Euro (Überweisung).
Seit 01.10 bis heute habe ich eine eigene Einzimmerwohnung in Berlin gefunden (Anschrift 2) und führe eine doppelte Haushaltführung. Ich habe die Wohnung in Berlin als 2. Wohnsitz angemeldet, da ich weiterhin regelmäßig am Wochenende nach Hause in Bremen fahre. Mein Hauptanschrift ist weiterhin in Bremen. Jetzt habe ich im Elster bei der Wöchentliche Familienheimfahrten: 300 km 11 Tage eingetragen 01.10-31.12.2023 eingetragen
Werbungskosten - Fahrkosten:
1. Eintrag : Anschrift 1 zur Arbeit : 20 km 160 Tage von 01.01-30.09.2023
2. Eintrag : Anschrift 2 zur Arbeit : 18 km 40 Tage von 01.10-31.12.2023
3. Eintrag : Anschrift Eltern zur Arbeit: 300 km 45 Tage von 01.01-31.2023
Doppelte Haushaltsführung - Fahrkosten 01.10.2023 - 31.12.2023:
Wöchentliche Familienheimfahrten: 300 km 11 Tage
Ist das soweit richtig oder muss ich von meinem 3. Eintrag: Anschrift Eltern zur Arbeit: 300 km 45 Tage von 01.01-31.2023 11 Tage noch abziehen?
Vielen Dank im Voraus.
LG
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