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Beanspruchten Sparer Pauschbetrag schätzen

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    Beanspruchten Sparer Pauschbetrag schätzen

    Hallo an das Forum,

    Ich möchte in meiner Steuererklärung die inländischen Kapitalerträge nicht auflisten. Lediglich die ausländischen Kapitalerträge.

    In Zeile 17 trage ich hierfür den beanspruchten SPB für die nicht erklärten inländischen Erträge ein. Gehen wir davon aus dass mir dazu kein Dokument vorliegt, jedoch kann ich ihn gut schätzen. Er müsste bei ca 15€ liegen.

    Für meine ausländischen KapErtr. In Zeile 19 benötige ich nun lediglich einen Mindest-SPB von ca 300€ um die Abgeltungssteuerzahlung auf 0 zu bringen.

    Frage: Kann ich einen höhergeschätzten beanspruchten SPB in Zeile 17 eintragen, solange dieser nur über dem tatsächlich beanspruchten SPB liegt? Ich würde dort zb 100 € (alles über 15€) eintragen, um sicher zu gehen dass 300€ übrigbleiben für die ausländischen.

    Danke für Eure Antworten

    #2
    Wieso eigentlich schätzen ? Die inländischen Banken sind verpflichtet Dir -notfalls auf Anforderung- eine Steuerbescheinigung auszustellen, in der der verbrauchte Sparer-FB dann auch dargestellt wird.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      Ansonsten kann man natürlich so vorgehen, dass man in Zeile 17 einen Betrag angibt, der sicher über dem tatsächlichen liegt.

      Allerdings werden die je Bank ausgeschöpften Freibeträge auch über den Abruf bereit gestellt, allerdings aus Gründen nicht automatisch eingetragen. Aber letztlich sollte es leicht machbar sein, die Werte aus den abgerufenen Bescheinigungen abzulesen und zu addieren, solange man nicht bei 95 Banken Kunde ist.

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        #4
        Es ist ein gekündigtes Onlinekonto, keine Dokumente aufbewahrt, Nachforderung der Bescheinigungen läuft, dauert laut Aussage einige Wochen, da alles postalisch bearbeitet wird etc.

        Unabhängig davon:

        Ich gebe einfach einen höheren Wert in Zeile 17 an, und gehe mal davon dass das FA das so akzeptieren wird. Solange es in Summe unter den 1000€ SPB bleibt.

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          #5
          Zitat von Hgamma Beitrag anzeigen

          Ich gebe einfach einen höheren Wert in Zeile 17 an, und gehe mal davon dass das FA das so akzeptieren wird. Solange es in Summe unter den 1000€ SPB bleibt.
          Das FA wird es nicht stören. Unabhängig davon kann ich dein Problem nicht nachvollziehen, Ich konnte sogar für eine Bank, die ihr Geschäft in Deutschland komplett eingestellt hat, den benötigten Wert für Zeile 17 ohne Probleme abrufen. Wozu kommunizierst du da noch mit irgendwelchen Banken?

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            #6
            Zitat von multi Beitrag anzeigen

            ...Ich konnte sogar für eine Bank, die ihr Geschäft in Deutschland komplett eingestellt hat, den benötigten Wert für Zeile 17 ohne Probleme abrufen...
            Wo kann ich was abrufen ohne Kontakt zur Bank oder Zugang zum Konto?

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              #7
              Zitat von Hgamma Beitrag anzeigen

              Wo kann ich was abrufen ohne Kontakt zur Bank oder Zugang zum Konto?
              Formulare und Leistungen, Bescheinigungen verwalten, Meine Bescheinigungen. Für jede Bank, bei der ich Erträge freigestellt hatte, finde ich dort eine Bescheinigung für Kapitalerträge mit Freistellungsauftrag.

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                #8
                Okay danke, das wusste ich noch nicht.

                Edit: Habe mal nachgeschaut: für das anteilige Jahr bis Juni 2023 bis zu welchem das Konto existierte finde ich gar keine Bescheinigung. Heisst also, dass es zu 100% in 2023 keine Beanspruchung des SPB gab. Fehler unterlaufen denen da ja nicht oder? Zb seitens Datenübermittlung Bank <-> Elster
                Zuletzt geändert von Hgamma; 19.07.2024, 12:26.

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                  #9
                  Sind denn andere Bescheinigungen (LStB, Rente, Stammdaten, Religionszugehörigkeit, ...) sichtbar? Bei der ersten Nutzung kann es ein bis zwei Tage dauern, bis die Bescheinigungen aus den internen Systemen der Finanzverwaltung eingesammelt sind.

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                    #10
                    Religionszugehörigkeit und Lohnsteuerbescheinigung sind gelistet.

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                      #11
                      Das spricht dafür, dass der Freibetrag nicht angefasst wurde.

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                        #12
                        Religionszugehörigkeit und Lohnsteuerbescheinigung sind gelistet.
                        Wenn keine Bank freigestellte Kapitalerträge gemeldet hat, dann ist der Wert für Zeile 17 der Anlage KAP eben 0.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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