Hallo an das Forum,
Ich möchte in meiner Steuererklärung die inländischen Kapitalerträge nicht auflisten. Lediglich die ausländischen Kapitalerträge.
In Zeile 17 trage ich hierfür den beanspruchten SPB für die nicht erklärten inländischen Erträge ein. Gehen wir davon aus dass mir dazu kein Dokument vorliegt, jedoch kann ich ihn gut schätzen. Er müsste bei ca 15€ liegen.
Für meine ausländischen KapErtr. In Zeile 19 benötige ich nun lediglich einen Mindest-SPB von ca 300€ um die Abgeltungssteuerzahlung auf 0 zu bringen.
Frage: Kann ich einen höhergeschätzten beanspruchten SPB in Zeile 17 eintragen, solange dieser nur über dem tatsächlich beanspruchten SPB liegt? Ich würde dort zb 100 € (alles über 15€) eintragen, um sicher zu gehen dass 300€ übrigbleiben für die ausländischen.
Danke für Eure Antworten
Ich möchte in meiner Steuererklärung die inländischen Kapitalerträge nicht auflisten. Lediglich die ausländischen Kapitalerträge.
In Zeile 17 trage ich hierfür den beanspruchten SPB für die nicht erklärten inländischen Erträge ein. Gehen wir davon aus dass mir dazu kein Dokument vorliegt, jedoch kann ich ihn gut schätzen. Er müsste bei ca 15€ liegen.
Für meine ausländischen KapErtr. In Zeile 19 benötige ich nun lediglich einen Mindest-SPB von ca 300€ um die Abgeltungssteuerzahlung auf 0 zu bringen.
Frage: Kann ich einen höhergeschätzten beanspruchten SPB in Zeile 17 eintragen, solange dieser nur über dem tatsächlich beanspruchten SPB liegt? Ich würde dort zb 100 € (alles über 15€) eintragen, um sicher zu gehen dass 300€ übrigbleiben für die ausländischen.
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