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Gemeinsam veranlagt - Beide Steuerbescheide automatisch übernehmen

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    Gemeinsam veranlagt - Beide Steuerbescheide automatisch übernehmen

    Hallo,

    ich bin mit meiner Frau gemeinsam veranlagt und mache immer die Steuererklärung für uns (mit meinem Elster Konto). Dabei fällt mir jedes Jahr aufs neue auf, dass meine ganzen Daten aus dem Lohnsteuerbescheid und aus privaten Renten, direkt von Elster übernommen und richtig angezeigt werden. Die Daten meiner Frau muss ich dagegen immer mühevoll von Hand eintragen.

    Was muss ich machen, damit Elster auch die Daten meiner Frau automatisch übernimmt?

    Vielen Dank!

    #2
    Aus der ELSTER-Hilfe: "Wenn Sie bei Mein ELSTER mit Ihrer Identifikationsnummer registriert sind, stellen Sie den Antrag zum Abruf von Bescheinigungen für eine andere Person, wie z. B. für Ihren Partner, wie folgt: Bitte wählen Sie unter dem Menüpunkt "Formulare & Leistungen" den Punkt "Bescheinigungen verwalten" -> "Bescheinigungen anderer Personen" → "Abrufberechtigung beantragen" aus. Füllen Sie anschließend die entsprechenden Felder (Identifikationsnummer und Geburtsdatum der betreffenden Person) aus und schicken Sie den Antrag ab." Deine Frau bekommt dann per Post einen Freischaltcode, den Du einmalig eingeben musst. Damach kannst Du dann immer ihre Bescheinigungen abrufen und direkt in die Erklärungen einfügen.

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      #3
      Danke, das habe ich gesucht. In der Tat habe ich dort sogar schon mal vor Jahren eine Vollmacht beantragt.

      Die Daten scheinen aber nicht wie bei mir automatisch abgerufen und eingetragen zu werden. Ich muss sie manuell abrufen und dann nachtragen. Oder liegt das nur daran, dass ich jetzt schon angefangen hatte die Formulare auszufüllen. Wenn ich das nächste mal erst die Daten manuell über das Menü abrufe und dann das Formular initial generiere, werden dann die Daten übernommen?

      Dann müsste ich mir das fürs nächste Jahr gut merken.

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        #4
        In Mein ELSTER müssen die Bescheinigungen bisher für jede Person einzeln abgerufen werden. Nach Abruf und Übernahme deiner Bescheinigungen

        musst du also zur Personenauswahl zurückgehen und und unter Bescheinigungen anderer Personen die Daten deiner Frau abrufen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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