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Korrektur Umsatzsteuer 2023 durch Fehler in Reverse Charge-Rechnung

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    Korrektur Umsatzsteuer 2023 durch Fehler in Reverse Charge-Rechnung

    Wo gebe in der Umsatzsteuererklärung eine zu hoch eingereichte Umsatzsteuer ein, die durch ein falsch ausgestellte Rechnung aus dem Ausland enstanden ist?
    Unser Fall:
    Eine Firma aus dem europäischen Ausland hat unserer Firma 2023 eine Rechnung mit 20% VAT (ca. 90 €) ausgestellt. Die Rechnung hätte wegen des Reverse Charge Verfahrens 0 % VAT enthalten müssen. Wir haben das zunächst nicht gemerkt und die gesamte Summe inkl 20% VAT als Ausgabe bei der UStVA 2023 geltend gemacht.
    Nachdem es uns auffiel, haben wir 2024 von der ausländischen Firma eine korrekte Rechnung mit 0 % VAT enthalten. Wie korrigieren wir die Summe korrekt in der Umsatzsteuererklärung:
    Tragen wir die 90 € in der Umsatzsteuererklärung in Elster in Zeile 100 ein? Oder bedeutet §44 zur Vereinfachung bei der Berichtigung des Vorsteuerabzugs, dass der Betrag von 90 € so gering ist, dass keine Korrektur nötig ist? Danke!

    #2
    Meiner Meinung nach musst Du die Erstattung des Lieferers im Zeitraum der berichtigten Rechnung berücksichtigen. Das heißt also dass in der Umsatzsteuer-Voranmeldung in 2024 die innergemeinschaftlichen Erwerbe entsprechend zu kürzen sind. Das kann dann ggf. auch zu einem negativen Erwerb führen.

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