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Steuererklärung für meine Mutter, Steuerbescheid an mich

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    Steuererklärung für meine Mutter, Steuerbescheid an mich

    Hallo miteinander,
    ich mache die Steuererklärung für meine Mutter.
    Da meine Mutter mittlerweile in einem Heim lebt würde ich gerne den Steuerbescheid an mich senden lassen, damit dieser nicht untergeht.
    Geht das überhaupt und wenn ja, wo muss ich das bei Elster angeben?

    LG
    VolkerR

    #2
    Geht das überhaupt und wenn ja, wo muss ich das bei Elster angeben?
    Du wirst dich m. E. zunächst als Vollmachtnehmer registrieren müssen, bevor dir deine Mutter in Mein ELSTER eine Vollmacht erteilen kann.

    Das Hauptformular bietet ab 2023 keine Erfassungsmöglichkeit für eine Einzelbekanntgabevollmacht mehr. Falls du eine umfassende Vollmacht hast,

    die auch die Vertretung gegenüber dem Finanzamt umfasst, kannst du alternativ auch die einreichen. In Mein ELSTER kannst du den Prozess

    mit den Vollmachten unter Formulare & Leistungen > Vollmachten verwalten starten. Wie lang es dauert, weiß ich nicht.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Ok, ich habe mir das mal angesehen - und stehe auf dem Schlauch.

      Man registriert sich als Vollmachtnehmer und bekommen eine Vollmachtnehmer-ID. Soweit so gut. Aber wie, bitte schoen, soll seine Mutter dann die Vollmacht in Elster erteilen? Dafuer finde ich leider keinen Prozess in Elster. Muesste seine Mutter dafuer eigentlich einen eigenen Account haben oder geht das auch ueber sein Account?
      Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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        #4
        Ich durchschaue den Prozess auch noch nicht wirklich und habe deshalb heute meine Registrierung als Vollmachtnehmer für Angehörige gestartet.

        Mal abwarten, was da rauskommt.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Jetzt bin ich schon etwas schlauer: https://download.elster.de/download/...svermutung.pdf
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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            #6
            Wow!
            schon mal vielen Dank für die Hilfe - ich werde mir das in Ruhe anschauen

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              #7
              Jetzt bin ich schon etwas schlauer
              Sehr gut, in der Anleitung wird die Prozedur ausfuehrlich erlaeutert, viel besser als in Elster direkt. Den Beitrag mit dem Link werde ich mir abonieren. ;-)
              Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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                #8
                Auch ich hatte mich eben als VN fuer Angehoerige registrien wollen, wurde aber wegen unplausibler Adresse abgelehnt. Erst nach dem Studium der von Charlie24 zur Verfuegung gestellten Anleitung fiel mit dieser Satz auf der letzten Seite auf:

                Da bei dem Antrag zur Registrierung als VN auf die GVD-Pruefung (GINSTER-Verzeichnisdienst) zurueckgegriffen wird, muss die Schreibweise wie dort hinterlegt erfolgen.

                Ich hatte den vollstaendigen Strassennamen MUSTERSTRASSE angegeben, haette aber nur MUSTERSTR. eingeben duerfen.
                Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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                  #9
                  Die Registrierung als Vollmachtnehmer lief bei mir ohne Komplikationen durch und ist inzwischen abgeschlossen.

                  Jetzt könnte ich einen Angehörigen gemäß § 15 AO als Vollmachtgeber erfassen.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                    #10
                    Auch bei mir lief nun die Registrierung als Vollmachtnehmer ohne Komplikaten durch. Einen Angehoerigen habe ich aber noch nicht erfasst, dazu Bedarf es noch Absprachen, die aktuell aber nicht anstehen.
                    Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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                      #11
                      Hallo VolkerR !

                      Für pflegebedürftige Mutter im Pflegeheim - je nach Situation - würde ich versuchen, eine geänderte Postzustellung zu erhalten ... einmalige Sache für alles ...

                      Außerdem: Solange Sie für die Mutter über Ihren eigenen Elster-Zugang die ESt-Erklärungen absenden, erhalten Sie auch einen unverbindlichen "Vorab-Bescheid" mit "Soll-Ist-Vergleich" in Ihr Postfach gesendet!

                      Daran wurde m.W. 2023 (noch) nichts geändert ...
                      Zuletzt geändert von Uwe64; 24.07.2024, 12:13.

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