Hallo,
in der EST23-Steuerberechnung werden angegebene Nebeneinkünfte/Mieteinnahme bis 410 € nicht mehr kompensiert.
In den Berechnungen der Vorjahre geschah dies durch die Zeile "ab Betrag nach § 46 Abs. 3 und 5 EStG". Diese Zeile fehlt im EST23. Damit wird die geringfügige Mieteinnahme steuerpflichtig.
2023 bin ich Rentner geworden.Hat das Auswirkungen auf die Berechnung?
in der EST23-Steuerberechnung werden angegebene Nebeneinkünfte/Mieteinnahme bis 410 € nicht mehr kompensiert.
In den Berechnungen der Vorjahre geschah dies durch die Zeile "ab Betrag nach § 46 Abs. 3 und 5 EStG". Diese Zeile fehlt im EST23. Damit wird die geringfügige Mieteinnahme steuerpflichtig.
2023 bin ich Rentner geworden.Hat das Auswirkungen auf die Berechnung?
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