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Steuerberechnung - Nebeneinkünfte/Mieteinnahme bis 410 €

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    Steuerberechnung - Nebeneinkünfte/Mieteinnahme bis 410 €

    Hallo,

    in der EST23-Steuerberechnung werden angegebene Nebeneinkünfte/Mieteinnahme bis 410 € nicht mehr kompensiert.
    In den Berechnungen der Vorjahre geschah dies durch die Zeile "ab Betrag nach § 46 Abs. 3 und 5 EStG". Diese Zeile fehlt im EST23. Damit wird die geringfügige Mieteinnahme steuerpflichtig.

    2023 bin ich Rentner geworden.Hat das Auswirkungen auf die Berechnung?

    #2
    Hallo,

    der sogenannte Härteausgleich greift nur bei Lohneinkommen.

    Stefan

    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

    Kommentar


      #3
      2023 bin ich Rentner geworden.Hat das Auswirkungen auf die Berechnung?
      Natürlich, § 46 Abs. 3 und 5 kommen nur bei Arbeitnehmern zur Anwendung. https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__46.html

      Für uns Rentner gilt diese Härtefallregelung nicht. Es gibt allerdings auch bei bestimmten Mieteinnahmen die Möglichkeit, sie nicht versteuern zu müssen.

      Allerdings gilt das nur bei vorübergehender Vermietung: https://esth.bundesfinanzministerium...21/r-21-2.html

      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Vielen Dank an Stefan und Charlie24 für die schnellen Antworten.

        Im ersten Jahr des Rentenbezugs hat man meist auch Lohneinkommen bis zum Rentenbeginn erzielt. Gibt es eine Regel, wie dann über den Status (Rentner oder Arbeitnehmer), der für die Härtefallregelung gilt, entschieden wird?

        Der Hinweis auf die Mieteinahmen aus vorübergehender Vermietung ist sehr interessant. In meinem Fall geht es um eine Garage, die zu meiner selbstgenutzten Eigentumswohnung gehört, aber zur Zeit nicht genutzt wird und deshalb vermietet wurde. Der Begriff "vorübergehend" bezieht sich auf eine angemessene Zeit(Jahre?) oder auf die Absicht, die Garage in nicht genau definierter Zukunft wieder selbst zu nutzen? Wo kann in Elster die "vorübergehende Vermietung" eingestellt werden?

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          #5
          Der Begriff "vorübergehend" bezieht sich auf eine angemessene Zeit(Jahre?)
          Dazu kann ich dir nichts sagen, in den Hinweisen habe ich dazu nichts gefunden.

          Wo kann in Elster die "vorübergehende Vermietung" eingestellt werden?
          Überhaupt nicht ! Du musst das mit deinem Finanzamt klären.

          Gibt es eine Regel, wie dann über den Status (Rentner oder Arbeitnehmer), der für die Härtefallregelung gilt, entschieden wird?
          Dadurch, dass du mit deiner Rente über 410 € bzw. 820 € liegst, kommt die Härtefallregelung bereits im Jahr des Renteneintritts nicht mehr zur Anwendung.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Es gibt keinen Status, deswegen heißt es ja auch nicht Lohnsteuererklärung oder Rentensteuerbescheid, sondern Einkommensteuerbescheid, in dem alle im Extremfall sieben Einkunftsarten (§ 2 EStG) erfasst werden. Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis sind fast immer Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit, Einkünfte aus Renten üblicherweise sonstige Einkünfte (die Besonderheiten bei Pensionen oder Betriebsrenten etc. spare ich mir mal).
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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