Hallo zusammen,
wo muss ich Entschädigungen nach §§ 81, 85 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) ("Der ehrenamtlich Tätige hat Anspruch auf Ersatz seiner notwendigen Auslagen und seines Verdienstausfalls") angeben?
Ich vermute, dass diese bis zum Freibetrag von m.W. 840€ in Anlage N, Z. 22 (Steuerfreie Aufwandsentschädigungen) eingetragen werden, alles darüber in Z. 21. Oder gehören solche Erstattungen in eine andere Kategorie?
Vielen Dank,
Elsternovize
wo muss ich Entschädigungen nach §§ 81, 85 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) ("Der ehrenamtlich Tätige hat Anspruch auf Ersatz seiner notwendigen Auslagen und seines Verdienstausfalls") angeben?
Ich vermute, dass diese bis zum Freibetrag von m.W. 840€ in Anlage N, Z. 22 (Steuerfreie Aufwandsentschädigungen) eingetragen werden, alles darüber in Z. 21. Oder gehören solche Erstattungen in eine andere Kategorie?
Vielen Dank,
Elsternovize
Kommentar