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Trennungsgeld vor Scheidung Anlage Unterhalt

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    Trennungsgeld vor Scheidung Anlage Unterhalt

    Ich bin erst dieses Jahr geschieden worden, in 2023 habe ich monatlich 400,-- Euro Trennungsgeld an meinen zu dieser Zeit noch Ehemann gezahlt.


    In der Einkommensteuererklärung für 2022 habe das Trennungsgeld bei außergewöhnlichen Belastungen eingetragen, dies ist vom Finanzamt nicht angerechnet worden. Für 2023 habe ich versucht den Betrag in der Anlage Unterhalt aufzuführen, da müssen jedoch Angaben zum Vermögen und Verdienst des Trennungsgeldempfängers eingetragen werden. Da ich keinerlei Kontakt mehr habe, kann ich diese Daten nicht eintragen.


    Wie kann ich nun trotzdem das für 2023 gezahlte Trennungsgeld steuerlich geltend machen?

    Vielen Dank für Hilfe!

    #2
    Aus Wikipedia:

    Trennungsgeld

    Trennungsgeld sind Erstattungsleistungen eines Dienstherrn, welche gezahlt werden für Aufwendungen, die einem Beschäftigten im öffentlichen Dienst entstehen, wenn er als Folge einer dienstlich veranlassten Maßnahme (z. B. Versetzung aus dienstlichen Gründen, Verlegung der Beschäftigungsbehörde, Abordnung oder Kommandierung (auch im Rahmen der Aus- und Fortbildung), Zuweisung und Einstellung) an einem anderen als seinem bisherigen Dienstort (politische Gemeinde) Dienst zu leisten hat und seine Wohnung weder in der gleichen politischen
    Gemeinde wie der neue Dienstort ist, noch im Einzugsgebiet liegt, d. h. auf einer üblicherweise befahrbaren Strecke nicht weniger als 30 Kilometer von der neuen Dienststätte entfernt ist.

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      #3
      Danke, aber laut Gericht und Anwälten ist Trennungsgeld auch das, was man vor der Scheidung während der Trennungszeit an Zahlung an den Noch-Ehepartner zahlen muss. Nennt sich alternativ auch Trennungsunterhalt.

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        #4
        Zitat von cweber Beitrag anzeigen
        In der Einkommensteuererklärung für 2022 habe das Trennungsgeld bei außergewöhnlichen Belastungen eingetragen, dies ist vom Finanzamt nicht angerechnet worden.
        Warum nicht angerechnet?

        Für 2023 habe ich versucht den Betrag in der Anlage Unterhalt aufzuführen, da müssen jedoch Angaben zum Vermögen und Verdienst des Trennungsgeldempfängers eingetragen werden.
        Anstatt "Anlage Unterhalt" die "Anlage U" - das führt aber dann zut Besteuerung beim Empfänger ...

        Anlage U ist im EOP nicht vorhanden, kann im Internet als ausfüllbare pdf-Datei gefunden werden.

        s.a. hier: https://forum.elster.de/anwenderforu...41942-anlage-u


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          #5
          Die Anlage Unterhalt ist schon richtig, setzt aber eine gewisse Kooperation des Unterhaltsempfängers voraus, weil, wie Du schon sagst, Angaben zu dessen Einkommen und Vermögen erforderlich sind. Steuerlich wirksam wird der gezahlte Unterhalt nur bei sehr geringem Einkommen, es geht da um das Existenzminimum.

          Die Anlage U (nicht zu verwechseln mit der Anlage Unterhalt) setzt sogar die aktive Zustimmung des Unterhaltsempfängers voraus, denn er muss den erhaltenen Unterhalt dann versteuern.


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            #6
            Vielen Dank. Das heißt, steuerliche Vorteile hätte ich nur, wenn ich nach Abzug des Unterhalts am Existenzminimum wäre? Dann könnte ich mir es sparen den Unterhalt abzusetzen, etwas mehr bleibt mir schon.

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              #7
              Nein, umgekehrt, der Unterhalt muss erforderlich sein um das Existenzminimum des Berechtigten zu sichern. Auszugehen ist dabei von einem Betrag in Höhe des Grundfreibetrages (2023: 10.908 €). Darauf sind bis auf einen kleinen Freibetrag von 624 € alle Einkünfte des Berechtigten anzurechnen, aber auch alle Bezüge (z. B. Arbeitslosengeld, Krankengeld). Nur wenn dann noch ein ungedeckter Betrag ist kann er bei Dir geltend gemacht werden, maximal natürlich in Höhe Deiner Leistungen.
              Gemeint sind Jahresbeträge.

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                #8
                Hallo cweber

                hier wird's verständlich beschrieben: https://www.finanztip.de/ehegattenun...uererklaerung/

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                  #9
                  Hallo cweber

                  sie schreiben:

                  In der Einkommensteuererklärung für 2022 habe das Trennungsgeld bei außergewöhnlichen Belastungen eingetragen, dies ist vom Finanzamt nicht angerechnet worden. Für 2023 habe ich versucht den Betrag in der Anlage Unterhalt aufzuführen
                  Hinweis, damit es zu keinen Missverständnissen kommt:

                  "Anlage Unterhalt" Unterstützung bedürftiger Personen = außergewöhnliche Belatung https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__33a.html

                  Dagegen haben Sie wohl vermutlich in 2022 das Trennungsgeld im Formular "Außergewöhnliche Belastungen" bei den "sonstigen außergewöhnlichen Belastungen" eingetragen - das wird vom Finanzamt natürlich so nicht anerkannt.

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                    #10
                    Vielen Dank, jetzt habe ich den Sachverhalt endlich richtig verstanden!
                    Die Links waren sehr hilfreich!

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