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Appendix V: Einheitswert-Aktenzeichen für Ehegatte

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    Appendix V: Einheitswert-Aktenzeichen für Ehegatte

    Hallo, ich habe ein Problem. Ich benutze Elster zum ersten Mal und habe ein Problem beim Ausfüllen des Appendix V.

    Mein Mann und ich wohnen in Stadt A und haben im Jahr 2023 die Wohnung zur Miete in Stadt B gekauft. Wir haben für jede Person einen Grundsteuerbescheid vom Finanzamt der Stadt B erhalten - wir haben also zwei Steuernummern.
    Welche Nummer soll in das Feld „Einheitswert-Aktenzeichen“ eingetragen werden?

    #2
    Es gibt nur ein EW-Aktenzeichen. Das muss etwas Anderes sein.

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      #3
      Hallo osyd!

      Könnte es sein, dass Sie Grund"erwerb"steuer mit Grundsteuer verwechseln ... !?

      Außerdem: Das Feld "Einheitswert-Aktenzeichen" ist m.W. - noch - kein Pflicht-Erfassungsfeld und kann leer bleiben ... !?

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        #4
        Zitat von Uwe64 Beitrag anzeigen
        Hallo osyd!

        Könnte es sein, dass Sie Grund"erwerb"steuer mit Grundsteuer verwechseln ... !?

        Außerdem: Das Feld "Einheitswert-Aktenzeichen" ist m.W. - noch - kein Pflicht-Erfassungsfeld und kann leer bleiben ... !?
        Ja, wir haben die Bescheinigung für die Grunderwerbsteuer nur einmal erhalten, um sie zu bezahlen. Den Grundsteuerbescheid haben wir nie erhalten. Sollen wir ihn beim Finanzamt anfordern oder wie bekommen wir ihn?

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          #5
          Sollen wir ihn beim Finanzamt anfordern oder wie bekommen wir ihn?
          Wenn ihr eine schon länger fertiggestellte Wohnung gekauft habt, müsstet ihr einen Bescheid über die Zurechnungsfortschreibung erhalten haben.

          Da würde das EW-Aktenzeichen draufstehen.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Hallo osyd!

            Ergänzend zu Charlie24:

            Soweit mir bekannt sind die EW- / Bewertungsstellen bei allen Finanzämtern Deutschlands wegen dem neuen Grundsteuer-Gedöns "mächtig Land unter" - zuwenig Personal, zuviel Extraarbeit - hier im Ländle sagte mir ein pensionierter Finanzbeamter, dass er "reaktiviert" werden sollte zur Abarbeitung des Arbeitsrückstandes ...

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