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Frage zu Religionszugehörigkeit für 2023 ?

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    Frage zu Religionszugehörigkeit für 2023 ?

    Hallo und guten Tag,
    bin mal wieder dabei, meine Steuererklärung für 2023 in Elster einzugeben.
    Zusammenveranlagung mit meiner Ehefrau.
    Kirchenaustritt beide am 16.08.2023.

    Frage: Im Hauptvordruck ---> Nur bei Zusammenveranlagung: Ehefrau oder Person B, ---> Ganzjährig gleichbleibende Religionszugehörigkeit
    Was muss hier eingetragen werden in dem Feld: RELIGION ?
    Wird da noch röm.-kath- eingetragen, oder nicht kirchensteuerpflichtig ?

    Vielen Dank für einen Hinweis !

    PS: Unter der Angabe :
    Wechsel der Religionszugehörigkeit im Kalenderjahr 2023 haben wir die einzelnen Monate angegeben mit der Religionszugehörigkeit und ab dem Monat September 2023 dann "nicht kirchensteuerpflichtig" eingetragen !!



    Gruß Harry
    Zuletzt geändert von harry_trier; 25.07.2024, 13:25.
    ____________________________________________
    Gruß Harry

    #2
    Hallo,

    ich meine, das hebt sich gegenseitig auf. Also entweder ganzjährig, oder detailiert. Daher würde ich bei ganzjährig gar nichts eintragen (auch nicht "keine ...").

    Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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      #3
      OK! Dann erst mal DANKE für die Info! Werde mich dann mal weiter durchhängen!
      Falls ich noch Fragen habe, würde ich mich dann wieder melden !

      PS: Nach einer Prüfung sind auch jetzt alles Fehler weg, nachdem ich "Keine Angabe" eingetragen habe !!
      Zuletzt geändert von harry_trier; 25.07.2024, 13:47.
      ____________________________________________
      Gruß Harry

      Kommentar


        #4
        ... nachdem ich "Keine Angabe" eingetragen habe !!
        Was auch richtig ist ! Angaben zur Religionszugehörigkeit dürfen nur auf Seite 9 des Hauptvordrucks gemacht werden.

        Die Kirchensteuervorausberechnung von Mein ELSTER ist höchstwahrscheinlich fehlerhaft.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5

          Hallo Charlie24, auch hier DANKE für den Hinweis !
          ____________________________________________
          Gruß Harry

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