Generelle Frage zum "Kopieren einer EÜR" ?

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  • harry_trier
    Benutzer
    • 19.01.2011
    • 98

    #1

    Generelle Frage zum "Kopieren einer EÜR" ?

    Hallo!
    Folgender Sachstand: Habe bis Mitte 2023 zwei kleine Gewerbe gehabt, die ich aber zum 18.09.2023 beim Gewerbeamt abgemeldet habe.
    Für das eine Gewerbe habe ich eine EÜR erstellt (alles mit Gewinn "0") und wurde unter einem Namen im Entwurf abgespeichert!

    Meine Frage: Ist es möglich, diese EÜR zu kopieren und unter dem 2. Gewerbenamen abzuspeichern, da auch hier alles mit Gewinn "0" gleich ist ?

    Oder muss ich mir eine neues Formular laden und dieses nochmals ausfüllen ?

    Danke im Voraus !
    ____________________________________________
    Gruß Harry
  • L. E. Fant
    Erfahrener Benutzer
    • 20.09.2013
    • 15389

    #2
    Du kannst die Kopie nach dem Senden anfertigen. Und zwar, indem Du eine neue EÜR anlegst, da wirst Dir nämlich die Übernahme aus einer vorherigen Abgabe angeboten.

    Bei der EÜR werden allerdings die Zahlen nicht übernommen. Das sollte aber wohl kein Problem sein, wenn Du nur eine Null einzutragen hast.

    Kommentar

    • harry_trier
      Benutzer
      • 19.01.2011
      • 98

      #3
      OK! Vielen Dank für den Hinweis !!
      ____________________________________________
      Gruß Harry

      Kommentar

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