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Eintragung von nicht versteuerten Kapitalerträgen aufgrund von NV-Bescheinigung

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    Eintragung von nicht versteuerten Kapitalerträgen aufgrund von NV-Bescheinigung

    Liebes Forum,
    ich mache heuer zum ersten Mal eine Steuererklärung für 2023 und hänge gerade an der Eintragung meiner Kapitalerträge. Grund für die Steuererklärung ist, dass ich vergangenes Jahr als Saisonkraft gearbeitet habe und mein Lohn versteuert wurde, obwohl ich über das Jahr gesehen unter dem Grundfreibetrag geblieben bin.

    Ich habe eine NV-Bescheinigung vorliegen, aber da ich ja alle Kapitalerträge nun auch in meiner Steuererklärung angeben muss, ist die NV- Bescheinigung nachrangig, soweit ich es richtig verstanden habe.

    Ich hatte knapp unter 800€ Kapitaleinkünfte, die nicht versteuert wurden, wobei aber aufgrund der NV-Bescheinigung natürlich auch nirgendwo ein Freistellungsauftrag hinterlegt war.

    Nun zu meiner Frage: Die Angaben zur Lohnsteuer habe ich einfach in Anlage N eingetragen. Wo trage ich die knapp 800€ Kapitalerträge ein? Ich hatte an Zeile 18 der Anlage KAP gedacht, jedoch heißt es in der Elster Erläuterung, dass ich hier auch Angaben zum Sparerpauschbetrag machen muss, den ich ja wie oben erwähnt nie in Anspruch genommen habe.

    Vielen Dank schonmal und ein schönes Wochende allerseits,
    Luis

    #2
    Bei unter 800 Euro Kapitalerträge brauchst du keine Anlage Kap. Ab 2023 sind 1000 Euro steuerfrei.

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      #3
      Lieber Kloebi, aha, das heißt, dass ich ich die Anlage KAP nur anfügen muss, wenn ich über dem Sparerpauschbetrag bin? Auch wenn ich diesen überhaupt nicht durch Freistellungsaufträge "genutzt" habe, zwecks der NV-Bescheinigung?
      Danke schonmal

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        #4
        ja. Bei Nachfragen kannst du das immer noch erklären. Du kannst auch alles ausfüllen, ist m. E. aber nicht notwendig.

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