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Verdienst beim Kleingewerbe

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    Verdienst beim Kleingewerbe

    Hallo zusammen
    Ich habe seit letztes Jahr ein Kleingewerbe. Soweit ich weiß darf man einem Umsatz von 22000 € für ein ganzes Kalenderjahr haben. Wie sieht es im 2 Jahr aus? Ich lese immer etwas von 50000€ maximal im 2 Jahr? Also könnte ich theoretisch dieses Jahr 30000 verdienen und könnte immer noch auf die Kleinunternehmen Regelung zurückgreifen? Oder wäre ich ab dem nächsten Jahr dann Umsatzsteuerpflichtig?

    #2
    Nein, das ist falsch. Jedes Jahr wird erneut geprüft:

    Wenn Du zum 01.07.2023 ein Gewerbe aufmachst, kannst Du nur Kleinunternehmer in 2023 sein, wenn Du davon ausgehst, dass Dein Umsatz im zweiten Halbjahr 11.000 € nicht übersteigt, da das auf das Jahr hochgerechnet wird (= 22.000 €) im Jahr.

    Im Jahr 2024 kannst Du nur Kleinunternehmer sein, wenn der hochgerechnete Umsatz 2023 tatsächlich nicht über 22.000 € lag und Du aus Sicht von Neujahr für 2024 mit einem Umsatz von höchstens 50.000 € rechnest.

    Ab 2025 sähe es normalerweise entsprechend aus. Da ist aber gerade ein Gesetz geplant, dass da Änderungen bringen soll, Ergebnis natürlich nicht abschließend vorhersehbar. Jetziger Plan: Erhöhung der 22.000 € auf 25.000 €, Erhöhung der jetzigen 50.000 € auf 100.000 € und Umwandlung der Prognose-Entscheidung von 100.000 € in eine tatsächliche Grenze, bei deren Überschreiten am Tag XY in 2025 ab dem Tag Regelversteuerung erfolgt.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      Zitat von Hallo7788 Beitrag anzeigen
      Soweit ich weiß darf man einem Umsatz von 22000 € für ein ganzes Kalenderjahr haben
      Du hast's nicht geschrieben. Aber es geht Dir sicher um die Kleinunternehmerregelung.

      Du darfst so viel Umsatz machen, wie Du schaffst. Hast Du in einem Jahr auf's Jahr hochgerechnet mehr als 22.000 Euro Umsatz, dann ist's im nächsten Jahr vorbei mit der Kleinunternehmerregelung.

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        #4
        Ja genau das meinte ich. Weil ich es anders verstanden habe. Das man im 2 Jahr bis zu 50.000 Euro verdienen darf. Und trotzdem die Kleinunternehmen Regelung weiter in Anspruch nehmen kann. Habe im Mai 2023 angefangen. Bin 2023 auch unter der anteiligen Summe geblieben. Heißt ich darf in 2024 insgesamt nur 22.000 Euro verdienen um die Regelung weiter in Anspruch zu nehmen?

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          #5
          Heißt ich darf in 2024 insgesamt nur 22.000 Euro verdienen um die Regelung weiter in Anspruch zu nehmen?
          Es geht um Umsätze, nicht um den Gewinn !
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Ja ich meine mit verdienen die reinen Umsätze. Ob die 2024 dann ebenfalls nur 22.000 betragen dürfen um weiterhin im nächsten Jahr die Regelung in Anspruch nehmen zu können

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              #7
              Wenn Du die 22.000 Umsatz in 2024 überschreitest, dann bist Du nächstes Jahr kein Kleinunternehmer mehr. Hast Du schon Anfang des Jahres damit gerechnet, dass Du über den 50.000 liegen wirst, dann hättest Du schon seit 1. Januar Umsatzsteuer ausweisen müssen.

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