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Werbungskosten | Mehrere Tätigkeitsstätten und unterschiedliche Verkehrsmittel

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    Werbungskosten | Mehrere Tätigkeitsstätten und unterschiedliche Verkehrsmittel

    Hallo,

    ich bin schon die ganze Zeit am recherchieren. Ich hatte im Steuerjahr 2023 drei Tätigkeitsstätten und bin mir nicht ganz sicher, ob ich alles richtig angegeben habe bzw. Elster das so richtig berechnet:
    1. Anfang des Jahres war ich noch Studentin und bin noch von Januar bis März (3 Monate) zu meiner Uni gefahren (Entfernungspauschalen)
    2. Während der Uni habe ich als Werkstudentin gearbeitet (ÖPNV & Homeoffice)
    3. Nach Abschluss habe ich eine Stelle angenommen (ÖPNV & Homeoffice)
    Ich habe alles in Elster angegeben und in der Berechnung werden aber die Entfernungspauschalen über die Tätigkeitsstätten addiert und den ÖPNV Kosten gegenübergestellt. Der höhere Betrag wird dann angesetzt.

    Müsste es aber nicht möglich sein, sich für jede Tätigkeitsstätte zu entscheiden, ob man hier die Entfernungspauschale oder die tatsächlichen Kosten (in diesem Fall ÖPNV) ansetzt?

    Vielen Dank im Voraus!

    Liebe Grüße

    #2
    § 9 Abs. 2 S. 2:

    Aufwendungen für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel können angesetzt werden, soweit sie den im Kalenderjahr insgesamt als Entfernungspauschale abziehbaren Betrag übersteigen.

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      #3
      Ja genau in meinem Fall für meine drei Tätigkeitsstätten 1) Entfernungspauschale 2 & 3) Kosten des ÖPNV (da höher als Entfernungspauschale)

      Ich muss in Elster aber sowohl die Entfernung in km als auch die Kosten für den ÖPNV angeben. Wenn ich jetzt die Steuer über Elster berechnen lasse, summiert Elster die Entfernungspauschalen für alle drei Tätigkeitsstätten und die ÖPNV Kosten für alle drei Tätigkeitsstätten, stellt diese gegenüber und setzt die höheren Kosten an.

      Müsste es nicht so sein, dass Elster die Kosten über die Tätigkeitsstätten hinweg berechnet und dann diese Kosten aufsummiert?

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        #4
        Du hast vielleicht die Einschraenkung "... den im Kalenderjahr ..." nicht richtig wahrgenommen.
        Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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          #5
          Bezieht sich der Gesetzestext nicht trotzdem lediglich auf das Verhältnis "Wohnung - erste Tätigkeitsstätte"? Wenn man mehrere Tätigkeitsstätten hat, muss man diese doch gesondert voneinander betrachten.

          § 9 Abs. 2 S. 5 Je Dienstverhältnis hat der Arbeitnehmer höchstens eine erste Tätigkeitsstätte.
          Ich habe im Kalenderjahr drei Dienstverhältnisse gehabt (Uni, Werkstudium, Vollzeittätigkeit)

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            #6
            Wenn man jedes Dienstverhältnis gesondert betrachten müsste, dann sollte das auch so im Gesetz stehen. Tut es aber nicht.
            Dass es je Dienstverhältnis nur eine Tätigkeitsstätte geben kann widerspricht ja der Berechnung nicht.

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              #7
              Du zitierst Paragr. 9 Abs.4 Satz 5 ;-)

              Ja, du kannst bei einem Arbeitgeber nur eine erste Arbeitsstaette haben. Aber du kannst im Laufe des Jahres mehrere Arbeitgeber mit je einer ersten Arbeitsstaette haben. Trotzdem gilt der Paragr. 9 Abs. 2 Satz 2 immer noch. Ok?
              Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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                #8
                Hypothetischer Fall:

                Wenn ich zur Jahreshälfte meinen Job wechsle und im ersten halben Jahr nur Auto gefahren bin (100 km) und im zweiten Halbjahr nur den ÖPNV genutzt habe (49 € Ticket), da sich meine Entfernung zum Arbeitgeber wesentlich reduziert hat (jetzt 3km), könnte ich in dieser Logik ja nur die Entfernungspauschale über das gesamte Jahr ansetzen und muss für das zweite halbe Jahr die 3km Entfernungspauschale verwenden, obwohl ich höhere Ausgaben hatte mit dem ÖPNV Ticket. Dann wäre ich durch meinen Jobwechsel ja "schlechter gestellt" was die Werbungskosten angeht?

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                  #9
                  Meines Wissens ist das so. Also, lieber die 100 Killometer jeden Tag hin- und zurückfahren

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                    #10
                    Ja, aber das hast du dir ja als muendiger und sogar studierter Buerger selber ausgesucht. Und noch etwas: durch die angenommene kuerzere Fahrstrecke gewinnst du ganz erhebliche Lebensqualitaet dazu - ist das nichts? ;-)
                    Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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                      #11
                      Aus meiner Laiensicht finde ich trotzdem, dass das wenig Sinn macht, wenn sonst alles auf die Arbeitsstätte bezogen wird und da plötzlich dann nicht mehr, insb. im Falle eines Arbeitgeberwechsels. Danke aber auf jeden Fall für eure Hilfe!

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                        #12
                        Doch, auch beim Arbeitsgeberwechsel - aber immer auf das Kalenderjahr = Steuerjahr bezogen. Mach dir nichts draus, das Steuerrecht ist nicht einfach zu verstehen und nicht umsonst gibt es dafuer den Steuerberater als Beruf. ;-)
                        Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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