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Anlage V neu in 2023 - 12. Auf bis zu 5 Jahre zu verteilende...Hier

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    Anlage V neu in 2023 - 12. Auf bis zu 5 Jahre zu verteilende...Hier

    Hier ist ein kniffliges Thema, der Mann bei der ElsterHotline wusste hier auch nicht weiter, aber eventuell jemand von euch:
    es gibt eine neue Seite in der Anlage V, die Seite 12- 12 - Auf bis zu 5 Jahre zu verteilende Erhaltungsaufwendungen
    Aufgebaut ist sie so, dass oben unter der Hauptüberschrift Gesamtaufwand 2023
    zuerst die Einzelangaben zu machen sind, denke dass da alle Quittungen mit Gesamtbetrag in EUR einzutragen sind, wie es auf der Quittung als Gesamtbetrag steht.
    in Zeile 56 rechnet Elster als Gesamtaufwand 2023 (Euro) die Summe aus.
    Darunter auch als Zeile 56 soll man selber
    davon 2023 abzuziehen eintragen.
    Danach soll man in 57 die durch direkte Zuordnung ermittelt alsGesamtbetrag eintragen und
    in 58 durch verhältnismäßige Zuordnung ermittelt den Gesamtbetrag in EUR, Ct und abzugsfähiger Anteil (in %) eintragen, Werbungskosten werden automatisch berechnet.
    Unter der Überschrift davon 2023 abzuziehen (Summe)
    steht dann in Z59 automatisch die Summe aus 57 und 58 als Abzugsfähige Werbungskosten (Euro).

    Die Logik darin kann ich nicht erfassen, somit auch nicht wissen wie man da eintragen sollte.
    Beispielsweise hätte ich 50% meiner Wohnfläche vermietet und Rohre im Haus zur Erhaltung erneuern lassen und 2 Rechnungen.
    Rohre im Haus 2000 € wären verhältnismässig mit 50% zuzuordnen,
    Bad in der Mietwohnung 4000 € direkt zuzuordnen.
    Will diese 5000 € auf 5 Jahre strecken.

    Wenn ich jetzt so eintrage ergäbe sich in elster:
    Gesamtaufwand 2023
    Einzelangaben
    Bad Mietw. 4000,00
    Rohre g.Haus 2000,00
    Summe
    Gesamtaufwand 2023 (Euro) 6000 Z56
    davon 2023 abzuziehen [ 1000 ] Z56
    -- durch direkte Zuordnung ermittelt
    Gesamtbetrag
    4000

    durch verhältnismäßige Zuordnung ermittelt
    Gesamtbetrag in EUR, Ct abzugsfähiger Anteil (in %) Werbungskosten
    2000 ......................................50.......... ...................................... 1000
    --- davon 2023 abzuziehen (Summe)
    Abzugsfähige Werbungskosten (Euro) 5000

    Als erstes ist unlogisch, dass in der Doppelzeile 56 die Summe der Gesamtausgaben steht und darunter direkt DAVON abzuziehen in 2023
    Ich würde wegen der 5 Jahre da dann 1000 € eintragen, die sind aber nicht DAVON abzuziehen sondern von der Zeile 59.
    Dazu kommt dann noch, dass über der Zeile 59 als dicke Überschift steht Davon 2023 abzuziehen, obwohl es doch automatisch mit den Werbungskosten über die ganzen Jahre ausgefüllt ist.
    Spätestens jetzt bin ich raus.

    Über eine fundierte Meinung dazu würde ich mich freuen, sehr freuen.




    #2
    Zitat von AnRaMiLa Beitrag anzeigen
    so, dass oben unter der Hauptüberschrift Gesamtaufwand 2023 zuerst die Einzelangaben zu machen sind
    Das kannst Du so machen. Oder Du trägst halt die Summe ein.

    Zitat von AnRaMiLa Beitrag anzeigen
    Abzugsfähige Werbungskosten (Euro) 5000
    Ich hab's ausprobiert, bei mir rechnet Elster richtig.

    Zitat von AnRaMiLa Beitrag anzeigen
    Ich würde wegen der 5 Jahre da dann 1000 € eintragen, die sind aber nicht DAVON abzuziehen sondern von der Zeile 59
    Nein, in Wirklichkeit werden sie von den Einnahmen abgezogen.

    Aber hier auf dem Formular ist das so gedacht, dass man von den gesamten Aufwendungen in 2023 nur einen Teil abziehen kann. Ok, im Formular ist das vielleicht ein kleines bisschen verwirrend, weil nach der Summe nochmal einzutragen ist wie sich die ergeben hat. Darüber bin ich aber noch nie gestolpert, einfach, weil ich der Meinung bin, dass das trotzdem alles gut verständlich ist.

    Natürlich, wenn Elster schon den Betrag falsch ermittelt hat, verwirrt das erst recht. Aber, wie gesagt, bei mir ist das nicht so, dass als 2023 abzuziehen der Gesamtbetrag ausgewiesen wird.

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      #3
      Ich habe deine beiden Maßnahmen jetzt mal erfasst und beide Maßnahmen gleichmäßig auf 4 Jahre verteilt. Dann sieht das so aus:

      4_Jahre.jpg

      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Warum das bei mir vorhin gestimmt hat ist mir jetzt gar nicht mehr klar . Jedenfalls hab ich bei Gesamtbetrag immer den auf die Jahre aufzuteilenden Gesamtbetrag eingegeben. Allerdings hab ich andere Zahlen genommen, weil ich nicht gleich die ganze Frage gelesen hab.
        Jetzt jedenfalls sieht es bei mir so aus:

        image.png

        Die Zahlen von Dir, Charlie, kann ich nicht nachvollziehen ...

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          #5
          Die Zahlen von Dir, Charlie, kann ich nicht nachvollziehen ...
          Wo ist das Problem ? Nach Angabe der TE: 4.000 € Baderneuerung Mietwohnung, 2.000 € Erneuerung Installation Haus, macht zusammen 6.000 €.

          Beide Maßnahmen gleichmäßig auf 4 Jahre verteilt, macht jährlich 1.500 €. Die Installation muss verhältnismäßig aufgeteilt werden, das Bad nicht.

          Bei 5 Jahren wären es jährlich 1.200 € wie in deinem Beispiel.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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            #6
            Nachtrag: Meines Erachtens ist dir beim Abzug des Jahres 2023 ein Denkfehler unterlaufen, da würde ich in deinem Beispiel 1.200 € angeben.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              Naja, 4000 + die Hälfte von 2000 sind 5000. Auf 5 Jahre verteilt also 1000. Gut, jetzt versteh ich auch, wie Du in Deinem Screenshot in der letzten Zeile auf 500 gekommen bist.
              Wenn man bei Dir die direkt zugeordneten Werbungskosten (1000) und die verhältnismäßig zugeordneten (250) addiert, dann kommt man auf 1250. Wie hast Du die 1500 in Zeile 56 ermittelt?

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                #8
                Wie hast Du die 1500 in Zeile 56 ermittelt?
                6.000 € auf 4 Jahre gleichmäßig verteilt ergibt 1.500 € jährlich. M. E. geht es in Zeile 56 zunächst nur um die zeitliche Verteilung,

                ansonsten wäre die erwartete Erfassung eines Gesamtbetrags in Zeile 58 nicht wirklich logisch.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

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                  #9
                  Also das ist schonmal ganz toll, dass gleich 2 erfahrene User hier antworten!!
                  Ich finde gerade die Lösung von Charlie24, #3, am plausibelsten.
                  Hier wird in Zeile 56 unten der Wert eingetragen, der "vorerst" ("theoretisch", "unbereinigt", "vorab gerechnet" mir fällt kein passendes Wort ein) angesetzt wird und der dann später noch durch den Teil in Zeile 58 vermindert wird.
                  Im Beispiel der 4 Jahre werden es ja dann am Ende nicht mehr die 1500 sein, sondern nur 1250. Darüber bin ich gestolpert,
                  So ist die Logik, dass man von oben nach unten durchgeht, und dann auch in Zeile 57 und 58 sich auf den jährlichen Abzug bezieht. Werde das gleich nachher mal ausprobieren.

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                    #10
                    Ja, ich hab es getestet, es funktioniert so!
                    Erstaunlich, dass es kaum einen Unterschied macht, ob man 5 Jahre, oder 4 oder 3 oder auf 2 Jahre verteilt.

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                      #11
                      Erstaunlich, dass es kaum einen Unterschied macht, ob man 5 Jahre, oder 4 oder 3 oder auf 2 Jahre verteilt.
                      Das mag ich jetzt nicht auf Anhieb glauben. Ich habe die letzten Jahre mehrfach größere Erhaltungsaufwendungen (jeweils ca 12.000 €)

                      auf mehrere Jahre verteilt und jedes mal getestet, wie sich unterschiedliche Zeiträume steuerlich auswirken. Das hat sich sehr wohl

                      bemerkbar gemacht.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

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                        #12
                        Ich greife das Thema noch einmal auf, weil ich gerade über das gleiche Problem gestolpert bin.
                        In Zeile 56 habe ich auch die Summe aller (direkt und verhältnismäßig) einzusetzenden Erhaltungsaufwendungen eingesetzt.
                        Der Wert wird dann noch einmal (auch Z 56) angezeigt.
                        Direkt darunter (auch Z 56) wird "davon 2023 abzuziehen" abgefragt. Das habe ich zunächst frei gelassen.
                        In Zeile 57 ("direkt") und Zeile 58 ("verhältnismäßig") muss man dann tatsächlich die Anteile eintragen, die sich aufgrund der Verteilung auf mehrere Jahre ergeben, also nicht die gesamten in 2023 angefallenen Aufwendungen.
                        In Zeile 59 wird dann der gesamte in 2023 abzuziehende Betrag automatisch berechnet. Den habe ich dann in Zeile 56 übertragen.
                        Die Prüfung ergibt ein fehlerfreies Ergebnis!
                        Irreführend ist m.E. die Bezeichnung "Gesamtbetrag", die sowohl in Z 57 als auch Z 58 verwendet wird, obwohl hier die durch die Zahl der Abschreibungsjahre geteilten Werte gemeint sind.
                        OWN

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                          #13
                          mir erscheint es am logischsten, wie Charlie24 26.07.2024, 14:25 geschrieben hat, dass man in der unteren Z 56 zunächst den Gesamtaufwand durch die Jahre teilt.
                          Frage mich allerdings sogar, ob es möglich wäre, dann nicht genau gleichmäsig aufzuteilen. zB von 6000,- gesamt im ersten Jahr 1500 (wie für 4 Jahre), im nächsten Jahr nochmal 1500,- und im 3. Jahr die gesamten restlichen 3000,-?
                          Weil sonst hätte man ja eine Zeile machen können 'Aufteilen auf [ ] Jahre' und das Elster ausrechnen lassen können.

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                            #14
                            ... und im 3. Jahr die gesamten restlichen 3000,-?
                            Da gleichmäßig auf 2 bis 5 Jahre verteilt werden muss, kann man nachträglich grundsätzlich nichts ändern.

                            Ausnahmen gibt es eigentlich nur bei einer Rechtsnachfolge oder bei nachträglicher Gewährung von Zuschüssen.

                            https://esth.bundesfinanzministerium...21/r-21-5.html
                            Zuletzt geändert von Charlie24; 09.09.2024, 18:06. Grund: 5 ergänzt
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                              #15
                              ach ja, "gleichmässig" hab ich nicht gesehen. steht sogar in der Hilfe: '...gleichmäßig verteilen (§ 82b'

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