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Weiterbildung Arbeitsmittel für Arbeitnehmer

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    Weiterbildung Arbeitsmittel für Arbeitnehmer

    Hallo ElsterForum Freunde,

    ich bin Arbeitnehmer und arbeite im Bereich Product Management. Da auch im diesen Bereich das Thema Künstliche Intelligenz immer wichtiger wird, möchte ich mich zu diesem Thema weiterbilden. Für meine aktuelle Rolle stellt mir mein Arbeitgebern generelle Schulungen zur verfügung, ich möchte aber tiefer in das Thema einsteigen und selber KI Modelle antrainieren (ich habe vor 20 Jahren ein Informatikstudium abgeschlossen), dafür gibt es viele kostenlose Anleitungen im Internet.

    Jetzt zu meiner Frage: ich habe mir ein Laptop mit einem GPU (notwendig um KI Modelle zu trainieren) angeschafft. Dazu den Zubehör (Maus und Monitor) und Arbeitstisch und Stuhl. Ich arbeite nach der Arbeit von daheim; das Arbeitsmittel inkl. Möbel nutze ich mehr als 90% nur für diese Aufgabe. (die restlichen 10% für Lohnsteuererklärung; für das private Surfen oder Bankgeschäfte nutze ich mein privates iPad).

    Wo kann ich die Kosten für Weiterbildung für 2023 eintragen? Ich habe sie zuerst unter Anlage N, Aufwendungen für Arbeitsmittel eingetragen, aber Finanzamt leitet davon ab das ich Arbeitsmittel absetzen möchte und dies sei nicht erlaubt da ich ausschließlich an meiner ersten Tätigkeitsstätte arbeite. (ich kann dort nicht begründen das es um Weiterbildung geht)

    Laut weiteres was ich im diesen Forum gelesen habe sollte ich es auf dem Formular Sonderausgaben eintragen, aber für das Formular 2023 finde ich keine richtige Zelle.

    Kann mir jemand weiterhelfen?
    Danke.

    #2
    Wenn du dich selber (privat!) weiterbilden mochtest, kannst du das auch (privat!) machen, es hindert dich niemand daran. Aber warum sollte ein Finanzamt diese (private!) Weiterbildung steuerlich anerkennen? Dein Finanzamt wuerde ja auch nicht steuerlich wirksam anerkennen, wenn du neben deinem Job noch aus (private!) Ausbildung zum Heilpraktiker oder Osteopathen machst. Das ist und bleibt deine (private!) Angelegenheit - ausser du machst die Aus-/Weiterbildung im Rahmen einer angemeldeten Selbstaendigkeit, aber das scheint hier ja nicht vorzuliegen.
    Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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      #3
      Dein Finanzamt wuerde ja auch nicht steuerlich wirksam anerkennen, wenn du neben deinem Job noch aus (private!) Ausbildung zum Heilpraktiker oder Osteopathen machst.
      So absolut stimmt das aber nicht ! Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung können bis zu 6 000 Euro im Kalenderjahr als Sonderausgaben

      geltend gemacht werden. Hier geht es allerdings nicht um eine Berufsausbildung im eigentlichen Sinn.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Ok, ich muss mich da etwas korrigieren: damit eine Fortbildung steuerlich anerkannt wird, muss sie ermoeglichen, die berufliche Handlungsfaehigkeit zu erhalten und anzupassen oder zu erweitern und beruflich aufzusteigen. So steht es im Berufsbildungsgesetzt (BBiG) Paragr. 1. Eine Fortbildung oder Weiterbildung muss die berufliche Qualifikation foerdern - entweder innerhalb des derzeitigen Berufs oder darueber hinaus. Sind diese Kriterien erfuellt, kann man die Kosten fuer die Fort- oder Weiterbildungen als Werbungskosten absetzen.

        Aber: die Finanzverwaltung versteht unter einer Fortbildung jede beruflich veranlasste Aus- und Weiterbildung nach Abschluss der ersten Ausbildung oder des Erststudiums. Zur privaten Weiterbildung gehoeren allgemeine Sprach- oder Computerkurse, Volkshochschulkurse oder Fortbildungen in einem nicht ausgeuebten Beruf. Diese privat veranlassten Weiterbildungskosten werden steuerlich gar nicht beruecksichtigt. Ob in diesem Fall eine beruflich veranlasste Fortbildung vorliegt, mag ich bezweifeln.
        Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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          #5
          Zitat von HundKatzeMaus Beitrag anzeigen
          Ob in diesem Fall eine beruflich veranlasste Fortbildung vorliegt, mag ich bezweifeln.
          Ich hätte da mit der beruflichen Veranlassung keine Probleme. Produktmanagement ist in Unternehmen eine Funktion, die sich mit der Planung, Steuerung und Kontrolle von Produkten und/oder Dienstleistungen während des Produktlebenszyklus von der Marktreife bis hin zur Produkteliminierung aus dem Markt befasst (Wikipedia). Natürlich spielt da mehr und mehr KI eine Rolle, und wer sich in diesem Bereich profiliert hat mehr berufliche Chancen. Wenn nicht in diesem Unternehmen dann in einem anderen.

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            #6
            Hallo,
            Zur privaten Weiterbildung gehoeren allgemeine Sprach- oder Computerkurse,
            Das stimmt so absolut auch nicht. Ich habe einen Sprachkurs (englisch) anerkannt bekommen und diesen demzufolge auch in der Steuererklärung geltend machen können. Ich habe dazu jediglch eine Bescheinigung meines Arbeitgebers benötigt, dass der Sprachkurs für mich berufliche Vorteile bietet bzw. bieten könnte. Das war sogar eine relativ teure Privatschule.
            Zuletzt geändert von Gpswanderer; 28.07.2024, 15:26.
            ----------

            Gruß Klaus

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              #7
              Ich habe dazu jediglich eine Bescheinigung meines Arbeitgebers benoetigt, dass der Sprachkurs fuer mich berufliche Vorteile bietet bzw. bieten koennte.
              Sag ich doch: es muss eine beruflich veranlasste Fortbildung vorliegen! Das und nichts anderes bescheinigt doch dein Arbeitgeber - oder wozu hast die Bescheinung bekommen? Sicher nicht fuer deine Frau als Nachweis deiner Abwesenheit, oder? Natuerlich nicht, sondern als Nachweis der berufliche Veranlassung fuer die Steuererklaerung. Ohne diese Bescheinigung wirst du den Sprachkurs nicht als beruflich veranlasste Fortbildung absetzen koennen, weil dann mit Sicherheit von einer privat motivierten Fortbildung ausgegangen wird. Sind wir uns da einig?
              Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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                #8
                So eine Arbeitgeberbescheinigung kommt natürlich immer gut. Aber es ist durchaus vorstellbar, dass ein Arbeitnehmer seine Fortbildungsaktivitäten nicht unbedingt vom aktuellen Arbeitgeber absegnen lassen will, etwa weil er einen Arbeitgeberwechsel (verbunden mit besseren Arbeitsbedingungen, mehr Lohn, Nähe zum Wohnort) anstrebt. Dann ist die Darlegung der beruflichen Veranlassung (die ja durchaus auf eine bessere berufliche Tätigkeit in der Zukunft gerichtet sein kann) natürlich schwieriger aber nicht unmöglich. Das Finanzamt darf selbstverständlich dem derzeitigen Arbeitgeber nichts von der Begründung erzählen, da gilt das Steuergeheimnis.

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