Hallo zusammen,
ich sitze gerade an meiner Steuererklärung für 2023. Da ich mich derzeit im Zweitstudium befinde, habe ich in der Anlage N unter "13 - Fortbildungskosten" nun ca. 1.400€ Werbungskosten angesetzt. Einkünfte, mit denen ich die Werbungskosten verrechnen könnte, lagen 2023 nicht vor.
Wie kann ich jetzt den Verlustvortrag ansetzten? Man muss das ja gesondert in der Steuererklärung vermerken, oder?! Unter "Anlage Sonstiges" sind nur "Verlustabzug" und "Verlustrücktrag" zu finden.
Unter "Verlustabzug" findet sich folgende Info, wenn mann auf das Hilfsicon klick:
Zeile 17 und 18
Ihr Finanzamt hat für Sie zum 31. Dezember 2022 einen verbleibenden Verlustvortrag festgestellt?
Dann haken Sie bitte in Zeile 17 das entsprechende Auswahlfeld an. Ergeben sich bei der Einkommensteuerveranlagung 2023 nicht ausgeglichene negative Einkünfte (Verlust), trägt Ihr Finanzamt diesen Verlust in die Jahre 2022 und 2021 zurück. Hierfür müssen Sie nicht tätig werden. Möchten Sie auf den Verlustrücktrag verzichten, haken Sie bitte in Zeile 18 das entsprechende Auswahlfeld an. Ihr Finanzamt stellt dann einen entsprechenden verbleibenden Verlustvortrag fest. Dieser kann in künftigen Jahren berücksichtigt werden.
Ich bin gerade total verwirrt, da ich auch schon gelesen habe, dass man so etwas anklicken muss wie z.B. "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags". So etwas in der Art kann ich aber in Ester nicht finden.
Ich bin für jede Hilfe dankbar
Viele Grüße
ich sitze gerade an meiner Steuererklärung für 2023. Da ich mich derzeit im Zweitstudium befinde, habe ich in der Anlage N unter "13 - Fortbildungskosten" nun ca. 1.400€ Werbungskosten angesetzt. Einkünfte, mit denen ich die Werbungskosten verrechnen könnte, lagen 2023 nicht vor.
Wie kann ich jetzt den Verlustvortrag ansetzten? Man muss das ja gesondert in der Steuererklärung vermerken, oder?! Unter "Anlage Sonstiges" sind nur "Verlustabzug" und "Verlustrücktrag" zu finden.
Unter "Verlustabzug" findet sich folgende Info, wenn mann auf das Hilfsicon klick:
Zeile 17 und 18
Ihr Finanzamt hat für Sie zum 31. Dezember 2022 einen verbleibenden Verlustvortrag festgestellt?
Dann haken Sie bitte in Zeile 17 das entsprechende Auswahlfeld an. Ergeben sich bei der Einkommensteuerveranlagung 2023 nicht ausgeglichene negative Einkünfte (Verlust), trägt Ihr Finanzamt diesen Verlust in die Jahre 2022 und 2021 zurück. Hierfür müssen Sie nicht tätig werden. Möchten Sie auf den Verlustrücktrag verzichten, haken Sie bitte in Zeile 18 das entsprechende Auswahlfeld an. Ihr Finanzamt stellt dann einen entsprechenden verbleibenden Verlustvortrag fest. Dieser kann in künftigen Jahren berücksichtigt werden.
Ich bin gerade total verwirrt, da ich auch schon gelesen habe, dass man so etwas anklicken muss wie z.B. "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags". So etwas in der Art kann ich aber in Ester nicht finden.
Ich bin für jede Hilfe dankbar
Viele Grüße
Kommentar