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Umzug ins Ausland, keine Meldeadresse in DE

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    Umzug ins Ausland, keine Meldeadresse in DE

    Guten Morgen,

    kurz und knapp: Ich bin im Mitte Januar 2024 ins nicht EU-Ausland ausgewandert. 2023 war ich in DE angestellt und wohnhaft. In Deutschland habe ich jetzt keine Meldeadresse mehr, theoretisch aber eine Versandadresse (Familie).

    Welche Adresse gebe ich nun in der Einkommenssteuererklärung wo an, so dass der Einkommenssteuerbescheid nicht ins leere geht? Ich würde diesen gerne an die alternative Versandadresse (Familie) senden.

    Danke und Grüße aus Asien!

    #2
    Weiß echt niemand Bescheid?

    Danke und Gruß

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      #3
      Weiß echt niemand Bescheid?
      Nicht so wirklich ! Die sog. Einmalbekanntgabevollmacht ist nämlich in den Formularen für das Jahr 2023 nicht mehr enthalten.

      Wahrscheinlich muss sich ein Familienangehöriger zunächst als Vollmachtnehmer (Angehöriger) registrieren, dem kannst du

      dann eine Bekanntgabevollmacht erteilen. Einkommensteuerbescheide werden allerdings durchaus ins Ausland verschickt.

      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Hallo frankotomato!

        "Einfach" das zuletzt zuständige Finanzamt anrufen!

        zum Einlesen:

        https://www.lohnsteuer-kompakt.de/fa...ich_zustaendig

        und wer's ganz genau wissen will:

        https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__19.html

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          #5
          "Einfach" das zuletzt zuständige Finanzamt anrufen!
          Es geht doch nicht darum, welches Finanzamt für ihn zuständig ist, sondern wem der Steuerbescheid für 2023 bekanntgegeben werden soll.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar


            #6
            Hallo frankotomato und Charlie24!

            Zuerst einmal müssen die Zeilen 15 und 17 im Hauptvordruck ausgefüllt werden - dann wird sich das Finanzamt "kümmern":

            https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__123.html

            oder Sie rufen eben vorab beim Finanzamt an und klären die Frage der Vollmacht ab ganz ohne "digitalem Gedöns" ...

            hier finden Sie ein Formular: https://www.steuertipps.de/finanzamt...fangsvollmacht

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