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    Kleinunternehmen Gewinn vermerken

    Hallo,

    ich bin ganz neu in dem Thema drin und will meine Steuererklärung für 2023 machen. Ich habe ein Kleingewerbe nach §19 UstG und in der EÜR meinen Gewinn und die einzelnen Entnahmen vom Geschäftskonto aufgeführt. Nun will ich den Gewinn auch in der Steuererklärung vermerken. Das habe ich in der Anlage G unter der "Gewinn" in Zeile 4 gemacht. Wenn ich das aber mache, wird eine Nachzahlung von mehreren tausend Euro ausgerechnet. Nun frage ich mich, wo genau ich die Einkünfte aus meinem Kleingewerbe nachtragen muss. Ich bin deutlich unter der Umsatzsteuerpflicht.

    Beste Grüße
    Scabe

    #2
    es gibt die Einkommensteuer und es gibt die Umsatzsteuer. Wenn Du bei der Umsatzsteuer unter der Umsatzsteuerpflicht bist (= Du meinst wohl Kleinunternehmer = keine Versteuerung der Umsätze, aber auch kein Ansatz von Vorsteuern), bedeutet das doch nicht, dass das bei der Einkommensteuer steuerfrei sein soll. Das kann natürlich sein und ist auch sehr wahrscheinlich, dass Du beispielsweise bei einem fiktiven Gewinn von 15.000 € mehrere tausend Euro nachzahlen müsstest.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
      es gibt die Einkommensteuer und es gibt die Umsatzsteuer. Wenn Du bei der Umsatzsteuer unter der Umsatzsteuerpflicht bist (= Du meinst wohl Kleinunternehmer = keine Versteuerung der Umsätze, aber auch kein Ansatz von Vorsteuern), bedeutet das doch nicht, dass das bei der Einkommensteuer steuerfrei sein soll. Das kann natürlich sein und ist auch sehr wahrscheinlich, dass Du beispielsweise bei einem fiktiven Gewinn von 15.000 € mehrere tausend Euro nachzahlen müsstest.
      Danke Picard777

      Das verstehe ich vollkommen. Ich bin mir nur nicht sicher, ob eine Einkommenssteuer von 2500€ bei einem Gewinn aus dem Kleingewerbe von 5400€ normal ist. Das sollte doch eigentlich 360€ nicht übersteigen oder?

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        #4
        Wie kommst Du auf 360 € ?

        schaue Dir mal auf https://www.bmf-steuerrechner.de/ bei "Berechnungen und Informationen zur Einkommensteuer an, wie dein Grenzsteuersatz aussieht, also der Steuersatz, mit dem jeder zusätzliche Euro an Einkommen versteuert wird. Wenn Du im Bereich von 45 % liegst, könnte das passen.

        Abgesehen davon unterstelle ich mal, dass Du Arbeitslohn beziehst. Gibt es dazu noch weitere Einkünfte (z.B. Vermietungseinkünfte, Renten etc.) ? Oder hast Du noch Lohnersatzleistungen ? Oder bist du Single und Du wurdest wegen einer Ehe mit Lohnsteuerklasse III versteuert ? Es gibt tausend Gründe für eine derartige Nachzahlung, ein bisschen mehr Input wäre da schon nicht verkehrt ...
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

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          #5
          Hey, das glaube ich mal gelesen zu haben. Also dass das Kleingewerbe nur mit etwa 300€ besteuert wird, wenn der Umsatz unter 9000€ liegt. Laut dem Rechner ist mein Grenzsteuersatz 30,38%. Es kann ja aber nicht sein, dass ich ein Kleingewerbe habe und über die Hälfte des Gewinns als Steuer wieder abtreten muss.

          Ich bin ledig und habe die Steuerklasse nicht gewechselt. Ich habe nur den Arbeitslohn als andere Einkünfte (33.000€) in 2023. Da kann es doch nicht sein, dass ich eine so enorme Nachzahlung bekomme.


          Jetzt habe ich aber gesehen, dass ich den Gewinn in der EÜR in der falschen Zeile angegeben habe (Bei versteuerten Einkünften). Jetzt habe ich den in der darunterliegenden Zeile für die §19 Kleingewerbe angegeben. In der Einkommenssteuer ändert sich aber nichts. Kann mir vielleicht jemand sagen, in welcher Zeile ich in der Steuererklärung den Gewinn aus dem Gewerbe angeben muss? Vielleicht war das ja auch der Fehler

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            #6
            Hallo,

            Hey, das glaube ich mal gelesen zu haben. Also dass das Kleingewerbe nur mit etwa 300€ besteuert wird, wenn der Umsatz unter 9000€ liegt.
            Das ist ziemlicher Unsinn. Denn ohne die anderen Einkünfte zu kennen kann man niemals sagen wieviel Steuern anfallen.

            Wenn dein Grenzsteuersatz 30% beträgt dann kommt bei beispielsweise 9.000 Euro Gewinn eine Steuer von ca. 2.700 Euro heraus (9.000 mal 30$). Bei dem Grenzsteuersatz muss man aber immer berücksichtigen, dass die zusätzlichen Einkünfte diesen Steuersatz auch wieder verändern, es ist also nur eine grobe Schätzung.

            Was kommt denn heraus, wenn du mal testweise die Anlage G einfach weglässt? Sinkt die Nachzahlung dann ungefähr auf Null?
            Wenn nicht dann gibt es noch andere Gründe für die Nachzahlung (ein paar wurden ja schon genannt), oder du hast irgendwas falsch oder gar nicht erklärt (beliebt sind da die Vorsorgeaufwendungen).

            Stefan
            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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              #7
              Danke für deine Antwort.

              Das ist alles irgendwie komplexer als ich angenommen habe.

              Wenn ich die Anlage G weglasse, dann wird gar keine Schätzung erst angegeben. Ich nehme also einfach mal an, dass es sich dann um den betrag 0 handelt. Dann frage ich mich, ob ich die Einnahmen aus dem Gewerbe einfach an einer anderen Stelle angeben sollte.

              Die Vorsorgeaufwendungen (ofenbar ohne Krankenkasse?) habe ich noch nachgetragen und der Wert mit Anlage G ist im 600€ gesunken.

              Scabe

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                #8
                Hallo,

                Wenn ich die Anlage G weglasse, dann wird gar keine Schätzung erst angegeben.
                Und auch keine Berechnung?

                Die Vorsorgeaufwendungen (ofenbar ohne Krankenkasse?)
                Warum ohne Krankenkasse? Das ist sogar einer der größeren Posten, das solltest du unbedingt angegeben.

                Stefan
                Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                  #9
                  Ja genau, da kommt einfach keine berechnung

                  Ich hab jetzt noch mal WISO genutzt und da muss ich immer noch 1700€ nachzahlen. Ich dachte ganz ehrlich, dass der Gewinn bei mir verbleibt, den ich mit einem Kleingewerbe bekomme.

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                    #10
                    Zitat von Scabe Beitrag anzeigen
                    Ich dachte ganz ehrlich, dass der Gewinn bei mir verbleibt, den ich mit einem Kleingewerbe bekomme.
                    Guter Witz :-) Wie heisst es so schön: Im Leben sind nur zwei Dinge sicher, der Tod und die Steuer

                    Sobald du mit deinem zu versteuernden Einkommen oberhalb des Grundfreibetrages bist (hier bereits mit deinem Arbeitslohn) fällt für jeden weiteren Euro egal aus welcher Einkunftsquelle auch Einkommensteuer an. Daher sollte man im Laufe des jahres immer schon Rücklagen für die zu erwartende Nachzahlung bilden. 30-35% der Einkünfte ist hierbei eine gute Quote.

                    Mit freundlichen Grüßen

                    Beamtenschweiß
                    ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

                    Kommentar


                      #11
                      Es gibt im Steuerrecht auch nicht den Begriff "Kleingewerbe", geschweige denn irgendwelche Besonderheiten dafür. Bei der Einkommensteuer sind alle Einkünfte egal woher zu erfassen, denn wenn zwei Personen 30.000 € an Einkünften haben, sind Beide gleich steuerlich leistungsfähig und sollten eine identische Steuer zahlen, egal ob A Kapitaleinkünfte und Vermietungseinkünfte und Renten hat und B Arbeitslohn und gewerbliche Einkünfte.

                      Eine Ausnahme gibt es allerdings tatsächlich, die spielt aber bei Dir keine Rolle (Härteausgleich § 46 EStG bei Arbeitslohnbeziehern bei weiteren anderen Einkünften bis 410 € bzw. knapp darüber).
                      Schönen Gruß

                      Picard777

                      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                        #12
                        Mit der Naivität bin ich rangegangen. Ich hab nur gelesen, dass Kleinunternehmen Steuerfrei sind. Jetzt kenne ich den schmerzlichen Unterschied zwischen Umsatzsteuer und Einkommenssteuer. Zum Glück habe ich die Rücklagen..

                        Ich frage mich nur noch, warum die Nachzahlung bei einer verbuchten Privatentnahme höher wird..

                        Danke für die Hilfe!

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                          #13
                          Zitat von Scabe Beitrag anzeigen
                          Ich frage mich nur noch, warum die Nachzahlung bei einer verbuchten Privatentnahme höher wird
                          Du hast ja eine EÜR ausgefüllt, keine Bilanz. In der EÜR hat die Entnahme keinen Einfluss auf den Gewinn. Die Höhe der Steuer ändert sich also nicht.

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                            #14
                            Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
                            Du hast ja eine EÜR ausgefüllt, keine Bilanz. In der EÜR hat die Entnahme keinen Einfluss auf den Gewinn. Die Höhe der Steuer ändert sich also nicht.
                            Bei Bilanzierung auch nicht. Auch da gibt es bei Einzelunternehmern Privateinlagen und -entnahmen, die keinerlei Einfluss auf die Steuer haben.

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                              #15
                              Zitat von mhanft Beitrag anzeigen
                              Bei Bilanzierung auch nicht. Auch da gibt es bei Einzelunternehmern Privateinlagen und -entnahmen, die keinerlei Einfluss auf die Steuer haben.
                              Ok, gut zu wissen

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