Guten Tag,
eine Personengesellschaft (GbR) betriebt einen LuF-Betrieb.
WJ wie LuF üblich vom 01.07. - 30.06.
In der Anlage L der Feststellungserklärung kann ich den Gewinn/Verlust der Wirtschaftsjahre ensprechend erfassen und den Anteil dem Kalenderjahr zuordnen.
Muss ich das Saldo aus den beiden hälftigen WJ nochmal in der Anlage FE1 angeben, oder genügt die Anlage L?
Gewinnermittlung nach §4 Abs. 3 EÜR.
Vielen Dank vorab!
eine Personengesellschaft (GbR) betriebt einen LuF-Betrieb.
WJ wie LuF üblich vom 01.07. - 30.06.
In der Anlage L der Feststellungserklärung kann ich den Gewinn/Verlust der Wirtschaftsjahre ensprechend erfassen und den Anteil dem Kalenderjahr zuordnen.
Muss ich das Saldo aus den beiden hälftigen WJ nochmal in der Anlage FE1 angeben, oder genügt die Anlage L?
Gewinnermittlung nach §4 Abs. 3 EÜR.
Vielen Dank vorab!
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