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Vergleich der Bescheiddaten - ich habe nicht mehr verdient?!

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    Vergleich der Bescheiddaten - ich habe nicht mehr verdient?!

    Hallo liebes Forum,

    ich habe soeben einen Vergleich meiner Bescheiddaten erhalten und dort steht, dass ich angeblich 300 Euro mehr bei einem meiner Auftraggeber verdient hätte, als ich tatsächlich habe. Ich habe mir alle meine Kontoauszüge doppelt und dreifach angeschaut und ich komme immer auf das, was ich auch angegeben habe.

    Wie nun weiter verfahren? Bei MEIN ELSTER gibt es ja offenbar nicht die Möglichkeit, dem Finanzamt getippte Briefe zukommen zu lassen. Ich sehe aber nicht ein, dass ich mehr Steuern und vermutlich auch eine Geldstrafe von einigen Tagessätzen zahlen muss, weil mein Auftraggeber offenbar mehr an sein Finanzamt übermittelt hat als ich verdient habe!

    Soll ich jetzt einfach nichts tun und hoffen, dass ich abgesehen von den Steuern mehr keine Strafe zahlen muss? Muss ich überhaupt eine Strafe zahlen?
    Am liebsten würde ich das Missverständnis aus der Welt schaffen. Ich habe keine Steuern hinterzogen und sehe es nicht ein, dass ich dafür blechen muss, dass jemand stümperhaft gearbeitet hat (offenbar der Steuerberater meines Auftraggebers). Oder ist jemandem schon einmal sowas ähnliches passiert und es ist ein Fehler von MEIN ELSTER, der öfters vorkommt?

    Ich danke im Voraus fürs Lesen.

    #2
    Woher sollen wir wissen, warum das FA von den erklärten Daten abgewichen ist (abgesehen davon, da wir ja keine Ahnung haben, um welchen VZ es geht, auch die EPP sein könnte)?
    Natürlich kann man über Mein Elster dem FA Mitteilungen schicken, ansonsen wurden weder Telefon noch Post aufgelöst.
    Von welcher Geldstrafe du redest, müssen wir wohl nicht verstehen.

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      #3
      Zitat von multi Beitrag anzeigen
      Natürlich kann man über Mein Elster dem FA Mitteilungen schicken, ansonsen wurden weder Telefon noch Post aufgelöst.
      Von welcher Geldstrafe du redest, müssen wir wohl nicht verstehen.
      Danke für die Antwort! Ich habe dem Finanzamt jetzt eine E-Mail zukommen lassen.
      Mit Geldstrafe meine ich die Tagessätze, da ich laut aus Sicht des Finanzamts doch Steuern hinterzogen habe (was ich nicht habe).

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        #4
        300 Euro riecht irgendwie nach falscher Berücksichtigung der Energiepreispauschale - odrrr?

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          #5
          Zitat von mhanft Beitrag anzeigen
          300 Euro riecht irgendwie nach falscher Berücksichtigung der Energiepreispauschale - odrrr?
          Den Gedanke hatte ich direkt, als ich das sah. Aber warum tauchen die 300 Euro auf einmal bei meinem ersten Auftraggeber auf? Sehr seltsam. Ich habe nun noch einmal alles durchgerechnet. Sowohl die Kontoauszüge kontrolliert als auch meine Rechnungen. Ich komme auf meinen Betrag. Der Fehler liegt also nicht bei mir! Ich rufe da mal die Tage an.
          Warum sollte man die Energiepauschale nicht separat angeben? Was macht die da bei den Einnahmen meines ersten Auftraggebers?

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            #6
            Vielleicht sollte man erstmal den Bescheid abwarten, die Darstellung im Bescheiddatenvergleich ist bekanntlich gelegentlich missverständlich.

            Was das mit hinterzogenen Steuern oder Geldstrafe zu tun hat, muss ich immer noch nicht verstehen.

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              #7
              Zitat von Peter85 Beitrag anzeigen


              Warum sollte man die Energiepauschale nicht separat angeben? Was macht die da bei den Einnahmen meines ersten Auftraggebers?
              Es geht also um 2022, ja?

              Wenn Du keine Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit sondern nur solche aus Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit hast wird die Versteuerung der erhaltenen EPP im Bescheid wie folgt ausgewiesen:

              Sonstige Einkünfte
              Einkünfte aus Leistungen. . . . . . . . . 300
              darin enthaltene
              Energiepreispauschale . . . . . . . . . . .300

              Die EPP taucht also einmal in der Abrechnung aus (da wird sie Dir ausgezahlt) und einmal als Sonstige Einkünfte (da wird sie versteuert).

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                #8
                Hallo Peter85!

                Bei MEIN ELSTER gibt es ja offenbar nicht die Möglichkeit, dem Finanzamt getippte Briefe zukommen zu lassen.
                Falsch:

                Sie können mit der ESt-Erklärung oder den Formularen "Sonstige Nachricht" und "Belegnachreichung" selbstverständlich einen in word getippten Brief als Anhang beifügen - Sie müssen den Brief ins pdf-Format umwandeln.

                Und über das Kontaktformular Ihrers zuständigen Finanzamtes können Sie auch getippte Briefe versenden, in Baden-Württemberg funktioniert dabei auch das doc-Format.

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                  #9
                  Hallo Peter85!

                  und vermutlich auch eine Geldstrafe von einigen Tagessätzen zahlen muss
                  Es gibt nur "Zwangsgelder" und "Verspätungszuschläge" und "Säumniszuschläge" und "Nachzahlungszinsen", niemals "Tagessätze"!

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                    #10
                    Ich danke allen für die hilfreichen Antworten!

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