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Auszahlung von bAV

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    Auszahlung von bAV

    Hallo Ihr Lieben,

    ich mache gerade die Steuererklärung 2023 für meinen Paps (Jahrgang 1958) und er hat in dem Veranlagungsjahr eine kleine bAV als Kapitalauszahlung erhalten.
    In dem Schreiben der Versicherung aus 2023 steht drin (siehe Foto, Seite 2 des Schreibens beinhaltet nur noch die Abschlussformel und die Unterschriften), dass eigentlich im ersten Quartal 2024 eine Bescheinigung für das Finanzamt zugestellt werden sollte. Leider ist uns keines zugegangen und ich stelle mir die Frage ob es überhaupt steuerpflichtig ist und wenn ja, wie und wo ich das eintragen müsste? (Anlage/Zeile)

    In den Bescheinigungen die in Elster einsichtig/abrufbar sind, ist hierzu ebenfalls nichts aufgeführt

    Spielt es ggf. eine Rolle wie alt diese Versicherung ist? (die Versicherung ist auf jeden Fall noch vom vorletzten Arbeitgeber) Ich versuche gerade noch herauszufinden, wie alt die Vers. wirklich ist.

    Über eure Hinweise und Hilfestellungen würde ich mich an dieser Stelle sehr freuen.

    LG
    aus dem sonnigen Norden
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    #2
    Kann es sein, dass das Schreiben schon aus 2022 ist und somit ggf. eine Steuerbescheinigung bereits im 1. Quartal 2023 zugestellt wurde? Es deutet jedenfalls einiges darauf hin.
    Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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      #3
      Hallo,

      nein das kann hier nicht sein. Weil wir erst aktiv auf die Versicherung zugehen mussten um die Auszahlung zu erhalten. Durch einen Versichererwechsel (eine Versicherung hat die andere geschluckt) sind angeblich Papas Daten verschwunden gewesen und die wussten angeblich nicht mehr wer die Ansprechperson zu dieser Vertragsauszahlung ist. Wir sind natürlich erst etwas später wach geworden und haben dann aktiv nachgeforscht wann denn die Versicherungssumme ausgezahlt werden würde. Daher gab es hier diesen Verzug von 2022 nach 2023 für die Auszahlung.

      Zudem hätte ich dies ja sonst auch in der Steuererklärung für 2022 schon als Bescheinigung haben müssen und das ist auch nicht der Fall.

      LG

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        #4
        Die Proxalto Lebensversicherung AG hatte erhebliche Schwirigkeiten mit ihrer IT, ob die zwischenzeitlich alle behoben sind, weiss ich nicht. Aber lese selber mal in diesen Link:
        https://www.test.de/Lebensversicheru...tet-5916963-0/
        Ich wuerde an deiner Stelle die Proxalto nochmal ultimativ auffordern, die versprochene Steuerbescheinigung umgehend auszustellen, ansonsten wird der wird der Ombudsmann oder gleich die BaFin eingeschaltet. Scheinbar reagiert die Firma leider nur auf Druck.
        Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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          #5
          Hallo HundKatzeMaus,

          ohje das klingt ja gar nicht toll, was man da liest. Okay dann versuche ich mal mein Glück mit einem Schreiben und hoffe auf baldigen Erfolg.
          Die Versicherung ruht im übrigen seit 2009, aber ich vermute ganz schwer den §3 Nr. 63 dahinter. Der Vertrag ist nicht privat fortgeführt worden und wurde aus reiner AG-Leistung angespart.

          Vielen Dank für Deine schnelle Hilfe!

          Viele Grüße aus dem Norden

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