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Steuerbescheid (Papierform) ist nicht angekommen

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    Steuerbescheid (Papierform) ist nicht angekommen

    hallo, über Elster habe ich den Ankündigungbescheid zum vergleichen bekommen;
    auf das Papierformat warte ich bis heute noch; (seit Mai 2024)
    auf meine telf. Nachfrage (hat lange lange gedauert) bis ich einen erreicht hatte, wurde mir gesagt, das ich überfällig wäre und die Mahnung schon unterwegs ist;
    ok, das Thema ist abgeschlossen (1,- Euro Mahngebühr) kann man verschmerzen,
    eine Kopie hab ich auch schon bekommen!
    jetzt meine Frage: irgendwo oder irgenjemand hat ja jetzt wohl meine und von meiner Frau die Steuer-Nr. sowie die Steuer-ID!!
    kann damit irgendwas angestellt werden?
    wäre es sinnvoll, über Elster an das Finanzamt eine Mitteilung zu senden;
    grüsse

    #2
    Ja, grundsätzlich kann man damit Missbrauch betreiben. Ich kannte auch schon Leute, die mir ihre Kontonummer nicht geben wollten, wenn sie Geld von mir bekommen sollten. Alles kann man irgendwie missbräuchlich verwenden.
    Man sollte also vorsichtig sein und vor allem Kontoauszüge immer kontrollieren.

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      #3
      Hallo HTXY730!

      Unternehmer geben in Ihren Rechnungen schon seit vielen Jahren entweder die Steuer-Nr. oder die USt-ID-Nr. an - also das Problem, dass damit "Schindluder" getrieben wird, ist wohl gering ...
      Zuletzt geändert von Uwe64; 31.07.2024, 11:58.

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        #4
        hallo,
        danke mal für Eure Nachrichten; (je älter man wird, umso ängstlicher?, oder vorsichtiger wird man)
        bin jetzt am überlegen, ob ich für die Zukunft den Bescheid elektronisch anfordern soll;
        muss erst mal in Elster suchen, wie das geht?
        weiß jemand ob man da auch wieder schriftlich einen Bestätigscode bekommt (bei unserer unzuverlässigen Post hab ich da starke Bedenken)
        mfG
        Heinz

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          #5
          HTXY730
          Wenn du den rechtsverbindlichen Papierbescheid über die Einkommensteuer (?) nicht bekommen hast, dann musst du auch nichts bezahlen, vor allem keine Säumniszuschläge.
          Der Bescheid wird erst mit Bekanntgabe wirksam. Wenn du also gegenüber dem FA sagst, dass du den Papierbescheid mit der Nachzahlung nicht erhalten hast, dann muss der Bescheid vom FA storniert werden und es erfolgt eine neue Festsetzung mit entsprechend geänderten Fälligkeiten.
          Mit freundlichen Grüßen

          Beamtenschweiß
          ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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            #6
            Hallo,

            hallo, über Elster habe ich den Ankündigungbescheid zum vergleichen bekommen;
            Was meinst du mit Ankündigungsbescheid? Und was mit "zum vergleiche"?

            Über MeinElster bekommt man einen Vergleich der Bescheiddaten. Das ist ein Vergleich zwischen den erklärten Daten und dem was das Finanzamt im Steuerbescheid wirklich berücksichtigt hat.
            Und zusätzlich die Bescheiddaten. Das ist praktisch der wirkliche Bescheid als Kopie, es fehlen nur ein paar Kleinigkeiten (etwa der Name).

            auf das Papierformat warte ich bis heute noch; (seit Mai 2024)
            Aber die Bescheiddaten (s.o.) hast du? In der Regel reicht das doch.

            auf meine telf. Nachfrage (hat lange lange gedauert) bis ich einen erreicht hatte, wurde mir gesagt, das ich überfällig wäre und die Mahnung schon unterwegs ist;
            Wenn dir der Bescheid nicht zugegangen ist bist du auch nicht überfällig. Aber wegen einem Euro würde ich da auch kein Fass aufmachen.

            eine Kopie hab ich auch schon bekommen!
            Meinst du damit vielleicht die Bescheiddaten?

            jetzt meine Frage: irgendwo oder irgenjemand hat ja jetzt wohl meine und von meiner Frau die Steuer-Nr. sowie die Steuer-ID!!
            kann damit irgendwas angestellt werden?
            Ich wüsste nicht was.
            Vielleicht könnte dieser jemand im nächsten Jahr eine Einkommensteuererklärung für deine Frau abgeben mit viel zu hohen Beträgen. Das macht aber nicht viel Sinn würde ich sagen (bei Firmen durchaus, aber bei Privatpersonen?). Außerdem muss es ja zufällig genau der bekommen haben der solche "Scherze" macht - sehr unwahrscheinlich.

            Wenn öfter Post nicht ankommt würde ich mir eher Gedanken über die Nachbarn machen (ist da jemand mit dem ihr Streit habt etc.). Denn die können schon was damit anfangen, wenn sie dir Ärger machen wollen.

            wäre es sinnvoll, über Elster an das Finanzamt eine Mitteilung zu senden;
            Was soll das bringen?
            Du bekommst dann den Bescheid nochmals per Post, aber die erste Ausfertigung bleibt da wo sie ist.

            Stefan
            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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              #7
              hallo,
              also ich hab damit auch abgeschlossen; als Kopie bekommt man nur eine Kopie aus dem internen System des Finanzamts; das Original- Papier wird nur einmalig erstellt!
              und die Bescheiddaten (wie sie von Elster zur Verfügung gestellt werden reichen bei einer Nachzahlung bei weitem nicht aus;

              Die Anzeige der Bescheiddaten ist ein Service der Finanzverwaltung der Länder und hat keine rechtliche Bindungswirkung! Die Werte entsprechen denen des Bescheids, der Ihnen in den nächsten Tagen bekannt gegeben wird, und dienen lediglich zum Abgleich mit der von Ihnen erstellten Steuerberechnung

              a) es steht keine Konto-Nr. drauf, wohin zu überweisen ist; z.Bsp.: Finanzamt ist in Saarbrücken- zu zahlen ist an die Finanzkasse in Saarlouis;
              ok ist mittlerweile alles erledigt-Konto ist ausgeglichen;
              Post kommt nicht an!? im ganzen Ort häufen sich die Beschwerden über nicht angekommene Post-bin also kein Einzelfall;
              und wenn sie beim Nachbar landet, wirft der sie schon bei uns ein, genau wie umgekehrt;
              alles gut also;
              nur eine normale Kopie wie sie aus dem internen System kommt, reicht halt nicht aus, wenn man zBsp.: eine Förderung zur Wärmepumpe nächstes Jahr beantragen will
              die Kopie muss zumindest abgestempelt sein; hab ich gerade beantragt
              also alles im grünen Bereich (hoffe ich)
              Grüsse
              Heinz

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                #8
                und die Bescheiddaten (wie sie von Elster zur Verfügung gestellt werden reichen bei einer Nachzahlung bei weitem nicht aus;
                Da hast du natürlich grundsätzlich recht, wobei ich allerdings den Bescheid nicht unbedingt bräuchte. Das Finanzamt hat eine Einzugsermächtigung

                (SEPA-Lastschriftmandat) und die Finanzkasse zieht alle Steuern bei Fälligkeit ein. Obwohl bei uns die Post noch recht gut funktioniert, haben

                wir letztes Jahr in die elektronische Bekanntgabe des verbindlichen Steuerbescheids eingewilligt. Spart dem Fiskus jedenfalls Papier und Porto.

                Ob diese PDF-Bescheide bei einem Förderantrag akzeptiert würden, weiß ich nicht. Das Dienstsiegel ist aber am Ende aufgedruckt.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Beamtenschweiß hat völlig Recht. Eine Übersendung einer Bescheidkopie ist "nett", aber selbst die ist kein Bescheid, denn der Bearbeiter wollte damit ja üblicherweise eine Kopie eines -vermeintlich- schon versandten Bescheids versenden und nicht einen neuen erstmaligen Bescheid.
                  Schönen Gruß

                  Picard777

                  P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                  Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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