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Selbstständige und nichtselbstständige Arbeit

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    Selbstständige und nichtselbstständige Arbeit

    Hallo,

    muss ich in der Anlage EÜR (zusätzlich zu meiner Haupttätigkeit als Freiberuflerin) den Betrag eintragen, den ich aus einem Angestelltenverhältnis erzielt habe oder gehört dieser (nur) in die Anlage N?
    Und gleich noch eine Frage: Wenn das häusliche Arbeitszimmer den Schwerpunkt der Tätigkeit bildet, trage ich die Kosten dafür in EÜR Zeile 63 ein, stimmt das?
    Gehören die Mietkosten zur Betriebsausgabenpauschale für Künstler oder werden sie gesondert angegeben?

    Puh, das sind gleich drei Fragen. Freue mich definitiv über jede Antwort.

    Mit Dank und Grüßen
    Picco

    #2
    ... den ich aus einem Angestelltenverhältnis erzielt habe oder gehört dieser (nur) in die Anlage N?
    Natürlich nur in die Anlage N !

    Gehören die Mietkosten zur Betriebsausgabenpauschale für Künstler
    Wenn du eine Betriebsausgabenpauschale geltend machst, kannst du keine einzelnen Betriebsausgaben erklären. Entweder die Pauschale

    oder alle Betriebsausgaben einzeln !
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Vielen Dank, Charlie, wirklich nicht leicht für mich! Die Mietkosten für das Arbeitszimmer werden also in der Pauschale erfasst: Dann lohnt sich das ja eher nicht.

      Kommentar

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