Hallo,
muss ich in der Anlage EÜR (zusätzlich zu meiner Haupttätigkeit als Freiberuflerin) den Betrag eintragen, den ich aus einem Angestelltenverhältnis erzielt habe oder gehört dieser (nur) in die Anlage N?
Und gleich noch eine Frage: Wenn das häusliche Arbeitszimmer den Schwerpunkt der Tätigkeit bildet, trage ich die Kosten dafür in EÜR Zeile 63 ein, stimmt das?
Gehören die Mietkosten zur Betriebsausgabenpauschale für Künstler oder werden sie gesondert angegeben?
Puh, das sind gleich drei Fragen. Freue mich definitiv über jede Antwort.
Mit Dank und Grüßen
Picco
muss ich in der Anlage EÜR (zusätzlich zu meiner Haupttätigkeit als Freiberuflerin) den Betrag eintragen, den ich aus einem Angestelltenverhältnis erzielt habe oder gehört dieser (nur) in die Anlage N?
Und gleich noch eine Frage: Wenn das häusliche Arbeitszimmer den Schwerpunkt der Tätigkeit bildet, trage ich die Kosten dafür in EÜR Zeile 63 ein, stimmt das?
Gehören die Mietkosten zur Betriebsausgabenpauschale für Künstler oder werden sie gesondert angegeben?
Puh, das sind gleich drei Fragen. Freue mich definitiv über jede Antwort.
Mit Dank und Grüßen
Picco
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