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Gesonderte Feststellung 2023 und Anlage FG

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    Gesonderte Feststellung 2023 und Anlage FG

    Hallo zusammen,
    ich hangel mich gerade durch meine Umsatzsteuererklärung und EÜR für das Jahr 2023.
    Dabei wurde vom Finanzamt nun noch die gesonderte Feststellung für das Jahr 2023 angefordert, dazu habe ich drei Fragen:

    1. Im Hauptvordruck ESt 1 D ist im Punkt 4 (Spenden und Mitgliedsbeiträge im Kalenderjahr 2023) unten in Zeile 34 auch die Frage nach "Summe der Umsätze, Löhne und Gehälter im Kalenderjahr 2023". Blöde Frage, aber trage ich hier einfach die ermittelte Summe der Einnahmen aus der EÜR ein? Und sind hier die Beträge netto oder brutto einzutragen?

    2. In der Anlage FG sind unter Punkt 2 (Einkunftsart: Gewerbebetrieb) in der Zeile 35 die laufenden Einkünfte (Gewinn) einzutragen. Auch hier die Frage, trage ich einfach den ermittelten Gewinn aus der EÜR dort ein? Auch hier wieder die Frage, trage ich den netto oder den brutto Gewinn/Verlust dort ein?

    3. Wenn ich in der Zeile 35 den Gewinn eingetragen habe, steht bei Punkt 4 in Zeile 111 die Frage nach "Kapitalertragssteuer", muss ich da zwingend was eintragen? Wenn ja, was genau?


    Zum zweiten Punkt bin ich der Meinung hier im Forum schon was gelesen zu haben, wollte dennoch einmal sichergehen und bitte um Verständnis, falls es das gleiche schon mal gab.
    Ich bin gerade neu in der ganzen Materie und sehe noch nicht so richtig durch

    Freue mich über eure Hilfe.

    #2
    1. Um was für eine Gesellschaftsform geht es denn hier? Ein Einzelunternehmer kann jedenfalls keine betrieblichen Spenden geltend machen.
    2. Einkünfte = Gewinn.
    3. Wenn Dein Betrieb Kapitalertragsteuern gezahlt hat, dann ist es womöglich sinnvoll, diese auch anzugeben.

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      #3
      1. Einzelunternehmen.. Bezieht sich die Frage in Zeile 34 nach den Umsätzen etwa nur auf die Spenden und Mitgliedsbeiträge? Dann habe ich das komplett falsch verstanden
      2. Muss ich das netto oder brutto angeben?
      3. Nee haben wir nicht

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