Hallo und guten Tag,
ich habe eine etwas komplizierte Frage zu außergewöhnliche Belastung (AB).
Meine Frau hatte 2 Graue Star OPs im Dezember 2022. Zu den jeweils neu eingesetzten Linsen musste sie je einen Aufschlag bezahlen.
Die erste Rechnung wurde am 12.12.2022 bezahlt und die zweite Rechnung am 02.02.2023. Ich hatte wohl versäumt, die Rechnung aus 2022 bei der Steuererklärung 2022 vergessen anzugeben!
Meine Frage: kann ich hier bei der Steuererklärung für 2023 beide Rechnungen einsetzen, oder darf ich hier nur die von 2023 angeben?
Vielen Dank im Voraus für einen Hinweis !
ich habe eine etwas komplizierte Frage zu außergewöhnliche Belastung (AB).
Meine Frau hatte 2 Graue Star OPs im Dezember 2022. Zu den jeweils neu eingesetzten Linsen musste sie je einen Aufschlag bezahlen.
Die erste Rechnung wurde am 12.12.2022 bezahlt und die zweite Rechnung am 02.02.2023. Ich hatte wohl versäumt, die Rechnung aus 2022 bei der Steuererklärung 2022 vergessen anzugeben!
Meine Frage: kann ich hier bei der Steuererklärung für 2023 beide Rechnungen einsetzen, oder darf ich hier nur die von 2023 angeben?
Vielen Dank im Voraus für einen Hinweis !
Kommentar