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Außergewöhnliche Belastungen ---> Frage zu Absetzbarkeit bei Jahreswechsel ?

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    Außergewöhnliche Belastungen ---> Frage zu Absetzbarkeit bei Jahreswechsel ?

    Hallo und guten Tag,
    ich habe eine etwas komplizierte Frage zu außergewöhnliche Belastung (AB).
    Meine Frau hatte 2 Graue Star OPs im Dezember 2022. Zu den jeweils neu eingesetzten Linsen musste sie je einen Aufschlag bezahlen.
    Die erste Rechnung wurde am 12.12.2022 bezahlt und die zweite Rechnung am 02.02.2023. Ich hatte wohl versäumt, die Rechnung aus 2022 bei der Steuererklärung 2022 vergessen anzugeben!
    Meine Frage: kann ich hier bei der Steuererklärung für 2023 beide Rechnungen einsetzen, oder darf ich hier nur die von 2023 angeben?

    Vielen Dank im Voraus für einen Hinweis !
    ____________________________________________
    Gruß Harry

    #2
    Die erste Rechnung wurde am 12.12.2022 bezaht
    Das hätte 2022 erklärt werden müssen, da hast du Pech gehabt. Wenn der Gesamtbetrag der agB unter der zumutbaren Eigenbelastung liegt,

    wirkt sich das aber steuerlich sowieso nicht aus. Du kannst den Betrag ja mal in einen neu gestarteten Entwurf der Erklärung für 2022 eingeben,

    dann siehst du das.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo und erst mal vielen Dank für Deine Rückantwort!
      Ich habe für 2023 schon mehrere AGB eingetragen, sodass wohl hier der eine Betrag von ca. 480,00 € sich bestimmt ein wenig auswirken wird !

      ____________________________________________
      Gruß Harry

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        #4
        Ich habe für 2023 schon mehrere AGB eingetragen, sodass wohl hier der eine Betrag von ca. 480,00 € sich bestimmt ein wenig auswirken wird !
        Wenn die 480,00 € im Dezember 2022 überweisen wurden, gehören sie aber nach 2022 und nicht nach 2023. Da hättet ihr erst im Januar 2023

        überweisen müssen. Das Steuerrecht ist nun mal ziemlich formalistisch.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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          #5
          Es waren insgesamt 2 Rechnungen zu je 480,00 €. Die erste wurde am 12.12.2022 überwiesen und die zweite wurde am 02.01.2023 überwiesen. Also wäre dies die eine, die ich eintragen kann ?
          ____________________________________________
          Gruß Harry

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            #6
            Die Rechnung, die ihr erst 2023 überwiesen habt, kannst du natürlich 2023 geltend machen.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              OK! Nochmals vielen Dank für die Hinweise!
              ____________________________________________
              Gruß Harry

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