Frage zu privaten Veräußerungsgeschäften - selbst genutzte Wohnimmobilie

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  • Peetz
    Neuer Benutzer
    • 02.08.2024
    • 2

    #1

    Frage zu privaten Veräußerungsgeschäften - selbst genutzte Wohnimmobilie

    Hallo,
    ich habe im letzten Jahr eine private Eigentumswohnung, die ich von März 2021 bis November 2023 selbst bewohnt habe, verkauft. Die Spekulationsfrist lag bei unter 10 Jahren (9 Jahre).

    Frage, soweit ich weiß, fallen bei Eigennutzung in den letzten drei Jahren keine Spekulationssteuer an. Wiese wird in Elster dann eine Steuer aufgeschlagen, obwohl der Zeitraum der Selbstnutzung richtig eingetragen ist?

    Ich hoffe auf eine Antwort.

    Besten Dank
    Norm
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45928

    #2
    Wiese wird in Elster dann eine Steuer aufgeschlagen, obwohl der Zeitraum der Selbstnutzung richtig eingetragen ist?
    Ich weiß das nicht ! Zur Eigennutzung hier ein Link zu einem Fachartikel: https://www.haufe.de/finance/haufe-f...HI9228708.html
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    • Peetz
      Neuer Benutzer
      • 02.08.2024
      • 2

      #3
      Besten Dank. Laut dem Fachartikel sollten keine Steuern anfallen und dennoch berechnet das Elster-Programm darauf Steuern. Das ist für mich nicht verständlich.

      Kommentar

      • Charlie24
        Erfahrener Benutzer
        • 14.03.2014
        • 45928

        #4
        Das ist für mich nicht verständlich.
        Mag sein ! Wichtig ist nur, was das Finanzamt macht.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        • Charlie24
          Erfahrener Benutzer
          • 14.03.2014
          • 45928

          #5
          Ich habe zu dem Thema noch kurz recherchiert. Auch nach der Hilfe fällt keine Steuer an.

          Hier noch ein Link zu dem entsprechenden BMF-Schreiben: https://datenbank.nwb.de/Dokument/828314/
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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          • L. E. Fant
            Erfahrener Benutzer
            • 20.09.2013
            • 15381

            #6
            Spontan würde ich mal sagen, dass solche Veräußerungen nicht in die Steuererklärung gehören.

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            • reckoner
              Erfahrener Benutzer
              • 27.12.2009
              • 5920

              #7
              Hallo,

              Wiese wird in Elster dann eine Steuer aufgeschlagen, obwohl der Zeitraum der Selbstnutzung richtig eingetragen ist?
              Ganz einfach: Elster überprüft das nicht. Sobald man Veräußerungsgewinne erklärt wird davon ausgegangen, dass sie auch steuerpflichtig sind.
              Warte einfach, wie das Finanzamt entscheidet. Und wichtig: Auch da kann es durchrutschen, dann solltest du Einspruch einlegen.

              Spontan würde ich mal sagen, dass solche Veräußerungen nicht in die Steuererklärung gehören.
              Grundsätzlich richtig.
              Ich frage mich nur, wie ein Laie ganz genau beurteilen soll, ob es steuerpflichtig ist oder nicht (es gibt da durchaus komplizierte Fälle, wo auch Fachleute anfangen zu diskutieren).

              Stefan
              Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

              Kommentar

              • Charlie24
                Erfahrener Benutzer
                • 14.03.2014
                • 45928

                #8
                Die konkreten Abfragen in der Anlage SO sprechen meines Erachtens dafür, solche Vorgänge zu erklären.

                Die Haltefrist war weniger als 10 Jahre, so dass zunächst mal von einem steuerpflichtigen Vorgang auszugehen ist.

                Der Zeitraum der Eigennutzung wird genau abgefragt und führt im konkreten Fall dazu, dass die Steuerpflicht entfällt.

                Wie soll das denn geprüft werden, wenn es nicht erklärt wird ?
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                • L. E. Fant
                  Erfahrener Benutzer
                  • 20.09.2013
                  • 15381

                  #9
                  Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                  Die konkreten Abfragen in der Anlage SO sprechen meines Erachtens dafür, solche Vorgänge zu erklären
                  Meine vage Antwort entsprach meiner Erinnerung daran, wie dieses Problem bisher hier gehandhabt wurde. Jetzt hab ich danach gegoogelt:

                  Wir sind im letzten Jahr in ein anderes Bundesland gezogen und haben daher unsere Immobilie verkauft. Diese hatten wir 2015 erworben und seitdem ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken selbst genutzt. Nach meiner Information ist der Gewinn hieraus steuerfrei. Trotzdem möchte ich den Verkauf in der Einkommenssteuererklärung in

                  Kommentar

                  • Charlie24
                    Erfahrener Benutzer
                    • 14.03.2014
                    • 45928

                    #10
                    .... wie dieses Problem bisher hier gehandhabt wurde.
                    Ich habe bei der Recherche gestern auch die amtliche Anleitung komplett gelesen. Dann sind mir Zweifel gekommen, ob unsere bisherige Empfehlung,

                    nämlich bei im Ergebnis steuerfreien privaten Veräußerungsgeschäften nichts zu erklären, wirklich richtig ist. Am Anfang des Kapitels heißt es:

                    Private Veräußerungsgeschäfte sind Veräußerungen von Grundstücken und Rechten, die den Vorschriften des bürgerlichen Rechts über
                    Grundstücke unterliegen (grundstücksgleiche Rechte), bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als
                    10 Jahre beträgt (Zeile 30 bis 40),


                    Wenn es mehr als 10 Jahre sind, liegt kein privates Veräußerungsgeschäft vor, dann muss ich sicher nichts erklären. Wenn aber eines

                    vorliegt, das nur wegen ausreichender Eigennutzung letztlich steuerfrei bleibt, stellt sich eben die Frage, ob diese Angaben nicht doch

                    gemacht werden müssen, es wird ja ausdrücklich danach gefragt.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    • mhanft
                      Erfahrener Benutzer
                      • 07.01.2006
                      • 1695

                      #11
                      Gilt das auch bei Verlusten (die man ja eh mit nix verrechnen kann) - also wenn ich vor drei Jahren eine (selbst bewohnte) Eigentumswohnung für 400.000 € gekauft habe und sie nun nur noch für 300.000 € loskriege (schlechte Marktlage, schlechter Makler, keine guten Gebote von Käufern etc.) - ist das Finanzamt auch an sowas interessiert, oder kann ich mir die Mühe gleich sparen?

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                      • reckoner
                        Erfahrener Benutzer
                        • 27.12.2009
                        • 5920

                        #12
                        Hallo,

                        Verluste - oder ganz allgemein steuermindernde Dinge - muss man in den meisten Fällen überhaupt nicht erklären.

                        Stefan
                        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                        • Charlie24
                          Erfahrener Benutzer
                          • 14.03.2014
                          • 45928

                          #13
                          ... oder kann ich mir die Mühe gleich sparen?
                          Ich würde das schon erklären, auch wenn es zunächst nichts bringt, weil die Verrechnung auf Gewinne aus privaten Veräußerungsgschäften

                          beschränkt ist. Der Erklärungsaufwand ist ja gering.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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