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Ausbildungsfreibetrag für studierendes Kind

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    Ausbildungsfreibetrag für studierendes Kind

    Hallo,
    wir als Familie (gemeinsam veranlagt) unterstützen unsere Tochter, die mit Studienbeginn ausgezogen ist, monatlich mit Geld, damit sie insgesamt auf den Betrag kommt, der ihr laut Bafög-Bescheid als Bedarf zusteht - immerhin über 700 Euro/Monat. Kann man das steuerlich geltend machen und wenn ja, an welcher Stelle im ELSTER-Formular?
    Grüße

    #2
    Kann man das steuerlich geltend machen und wenn ja, an welcher Stelle im ELSTER-Formular?
    Solange ein Kindergeldanspruch besteht, kann der konkrete Unterhalt nicht geltend gemacht werden.

    Du kannst in der Anlage Kind allerdings den Sonderfreibetrag für die auswärtige Unterbringung beantragen.

    Alles andere ist mit dem Kinderfreibetrag bzw. dem Kindergeld als Steuervergütung steuerlich abgegolten.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Vielen Dank für den Hinweis! Ich nehme an, das geht dann bei Punkt Anlage Kind / 9- Freibetrag zur Abgeltung eines Sonderbedarfs bei Berufsausbildung eines volljährigen Kindes, wo man dann Wohnung und Zeitraum angibt?

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        #4

        Genau richtig.

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