Hallo und guten Abend in die Runde !
Habe eine Verständnisfrage zu der Anlage EÜR.
Folgende Situation: Habe soweit meine Einkommensteuererklärung für 2023 fertiggestellt und warte jetzt nur noch auf Bescheinigungen von Handwerker Löhnen (2023) unserer Wohnanlage!
Parallel dazu habe ich 2 Anlagen EÜR fertiggestellt für meine 2 Gewerbe, die ich aber im Herbst 2023 abgemeldet habe.
Meine Frage: Kann man diese beiden EÜR in meine komplette Einkommensteuererklärung einbinden, oder müssen die beiden extra an das Finanzamt gesendet werden ?
Danke im Voraus für einen Hinweis !
Habe eine Verständnisfrage zu der Anlage EÜR.
Folgende Situation: Habe soweit meine Einkommensteuererklärung für 2023 fertiggestellt und warte jetzt nur noch auf Bescheinigungen von Handwerker Löhnen (2023) unserer Wohnanlage!
Parallel dazu habe ich 2 Anlagen EÜR fertiggestellt für meine 2 Gewerbe, die ich aber im Herbst 2023 abgemeldet habe.
Meine Frage: Kann man diese beiden EÜR in meine komplette Einkommensteuererklärung einbinden, oder müssen die beiden extra an das Finanzamt gesendet werden ?
Danke im Voraus für einen Hinweis !
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