Verständnisfrage zu EÜR ?

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  • harry_trier
    Benutzer
    • 19.01.2011
    • 98

    #1

    Verständnisfrage zu EÜR ?

    Hallo und guten Abend in die Runde !
    Habe eine Verständnisfrage zu der Anlage EÜR.
    Folgende Situation: Habe soweit meine Einkommensteuererklärung für 2023 fertiggestellt und warte jetzt nur noch auf Bescheinigungen von Handwerker Löhnen (2023) unserer Wohnanlage!
    Parallel dazu habe ich 2 Anlagen EÜR fertiggestellt für meine 2 Gewerbe, die ich aber im Herbst 2023 abgemeldet habe.
    Meine Frage: Kann man diese beiden EÜR in meine komplette Einkommensteuererklärung einbinden, oder müssen die beiden extra an das Finanzamt gesendet werden ?

    Danke im Voraus für einen Hinweis !
    ____________________________________________
    Gruß Harry
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45930

    #2
    Die beiden EÜR müssen im Verfahren ELSTER gesondert übermittelt werden, das ist schon immer so.

    Die Bezeichnung Anlage EÜR ist insoweit irreführend.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    • harry_trier
      Benutzer
      • 19.01.2011
      • 98

      #3
      OK! Und herzlichen Dank für die schnelle Info!
      Wünsche noch einen schönen Sonntag !
      ____________________________________________
      Gruß Harry

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