Guten Tag,
ich bin mittlerweile Rentner und steuerpflichtig. Meine Ehefrau ist seit 1987 Hausfrau ohne weiteres Einkommen und erhält erst ab 2026 ihre Rente. In der Vergangenheit haben wir die Steuer immer mit Zusammenveranlagung eingereicht. Nun bin ich mir unsicher bei der Erstellung der erforderlichen Anlagen.
- Ist es richtig, wenn ich beim Hauptfragebogen auch wieder Zusammenveranlagung ankreuze und die Anlage R nur für mich ausfülle? Eine eigene Anlage für meine Frau muss ich doch dann erst ab 2026 erstellen?
- muss ich für Einkünfte aus Kapitalerträgen auch für meine Ehefrau eine eigene Anlage KAP erstellen?
Vielen Dank für Eure Hilfe.
ich bin mittlerweile Rentner und steuerpflichtig. Meine Ehefrau ist seit 1987 Hausfrau ohne weiteres Einkommen und erhält erst ab 2026 ihre Rente. In der Vergangenheit haben wir die Steuer immer mit Zusammenveranlagung eingereicht. Nun bin ich mir unsicher bei der Erstellung der erforderlichen Anlagen.
- Ist es richtig, wenn ich beim Hauptfragebogen auch wieder Zusammenveranlagung ankreuze und die Anlage R nur für mich ausfülle? Eine eigene Anlage für meine Frau muss ich doch dann erst ab 2026 erstellen?
- muss ich für Einkünfte aus Kapitalerträgen auch für meine Ehefrau eine eigene Anlage KAP erstellen?
Vielen Dank für Eure Hilfe.
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