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Ehemann Rentner / Ehefrau Hausfrau - Veranlagung

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    Ehemann Rentner / Ehefrau Hausfrau - Veranlagung

    Guten Tag,
    ich bin mittlerweile Rentner und steuerpflichtig. Meine Ehefrau ist seit 1987 Hausfrau ohne weiteres Einkommen und erhält erst ab 2026 ihre Rente. In der Vergangenheit haben wir die Steuer immer mit Zusammenveranlagung eingereicht. Nun bin ich mir unsicher bei der Erstellung der erforderlichen Anlagen.
    - Ist es richtig, wenn ich beim Hauptfragebogen auch wieder Zusammenveranlagung ankreuze und die Anlage R nur für mich ausfülle? Eine eigene Anlage für meine Frau muss ich doch dann erst ab 2026 erstellen?
    - muss ich für Einkünfte aus Kapitalerträgen auch für meine Ehefrau eine eigene Anlage KAP erstellen?
    Vielen Dank für Eure Hilfe.
    Zuletzt geändert von TommyM; 04.08.2024, 10:29.

    #2
    Ist es richtig, wenn ich beim Hauptfragebogen auch wieder Zusammenveranlagung ankreuze und die Anlage R nur für mich ausfülle?
    Ja, das ist richtig und wird auch in Zukunft die richtige Wahl sein. Ab 2026 erfasst du dann zusätzlich die Rente deiner Frau.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Wenn der Sparerpauschbetrag nicht komplett aufgebraucht wurde, weil die Freistellungsaufträge nicht passend verteilt waren,

      und deshalb Steuern einbehalten wurden, macht es in jedem Fall Sinn, die Anlage KAP beizufügen. Bei Rentenbezug kann

      auch der Antrag auf Günstigerprüfung erfolgreich sein, das hängt von der Höhe des Grenzsteuersatzes ab. Ich würde deshalb

      den Antrag in Zeile 4 stellen und alle Kapitalerträge von euch beiden gemäß den Steuerbescheinigungen erklären.

      Man muss da nichts weiter aufteilen, ihr gebt einfach die tatsächlich beanspruchten Freistellungsbeträge in die Zeile 16 ein.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Wenn der Sparerpauschbetrag nicht komplett aufgebraucht wurde, weil die Freistellungsaufträge nicht passend verteilt waren,

        und deshalb Steuern einbehalten wurden, macht es in jedem Fall Sinn, die Anlage KAP beizufügen. Bei Rentenbezug kann

        auch der Antrag auf Günstigerprüfung erfolgreich sein, das hängt von der Höhe des Grenzsteuersatzes ab. Ich würde deshalb

        den Antrag in Zeile 4 stellen und alle Kapitalerträge von euch beiden gemäß den Steuerbescheinigungen erklären.

        Man muss da nichts weiter aufteilen, ihr gebt einfach die tatsächlich beanspruchten Freistellungsbeträge in die Zeile 16 ein.
        Hallo Charlie24, vielen Dank - so werden wir es machen.

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