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Einnahmen als Spinningtrainer korrekt bei Elster angeben.

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    Einnahmen als Spinningtrainer korrekt bei Elster angeben.

    Hallo,

    ein Bekannter von mir ist nebenberuflich Spinningtrainer und fragt sich, wie er ein Elster die Einnahmen korrekt angeben kann.


    Ausgangslage:
    Die Person gibt Spinnigstunden in zwei Fitnessstudios und einem Verein. Der Verein sollte unter die Übungsleiterpauschale ($ 3 Nr. 26 EStG) fallen.

    Er ist weder beim Verein noch bei den Studios angestellt, sondern schreibt selbst Rechnungen (UST-befreit).


    Meiner Meinung nach, müssten demnach die Einnahmen in Anlage S und nicht in Anlage N angegeben werden, da er diese als nebenberufliche selbstständige Tätigkeit ausführt.

    Eintragen würde ich es hier:

    Einnahmen aus der nebenberuflichen Tätigkeit als Anlage S, Sonstiges, Zeile 38 (bis max. 3000€ pro Jahr)
    aus freiberuflicher Tätigkeit (Anlage S - 1-Gewinn Zeile 4) Restbetrag eintragen, der über der Pauschale liegt

    Falls also nur in dem Verein gefahren wird, wäre es damit erledigt.

    Wie verhält es sich jedoch mit den Einnahmen aus den beiden Fitnessstudios?
    Muss der Gewinn aus freiberuflicher Tätigkeit (Zeile 4) dann einfach um diese Ausgaben erhöht werden?


    Falls ja, wie verhält es sich mit den Kosten die damit verbunden sind?
    Bei einem Verein und bei Nutzung der Übungsleiterpauschale können diese laut § 3 Nr. 26 EStG nur in Abzug gebracht werden, wenn sie die Einnahmen übersteigen.

    Bei den beiden Fitnessstudios wird jedoch die Pauschale nicht genutzt, daher müssten doch auch die Kosten (z.B. Fahrtkosten) in Abzug gebracht werden können.


    Kann jmd vielleicht einmal an diesem Beispiel skizzieren wie es korrekt anzugeben wäre?
    1. Verein - Einnahmen 2000€ - Fahrtkosten 400€
    2. Fitnessstudio - Einnahmen 1500€ - Fahrkosten 300€
    3. Fitnessstudio 2 - Einnahmen 1000€ - Fahrkosten 200€

    Muss eine EÜR erstellt werden?

    Vielen Dank!
    Zuletzt geändert von Atohm; 04.08.2024, 14:02.

    #2
    Hallo,

    Meiner Meinung nach, müssten demnach die Einnahmen in Anlage S und nicht in Anlage N angegeben werden, da er diese als nebenberufliche selbstständige Tätigkeit ausführt.
    Ja, die Anlage N wäre ziemlich sicher falsch.Ob die Tätigkeit unter "freiberuflich" fällt (Anlage S) oder doch gewerblich ist (Anlage G) möchte ich nicht beurteilen.

    Eine Alternative wäre die Anlage SO: Dort könnte es imho erklärt werden, wenn es keine dauerhafte Tätigkeit ist (z.B.: der Bekannte ist eigentlich nur ein ganz normales Mitglied in dem Fitnessstudio, wird aber sporadisch gebeten, mal einen Kurs zu übernehmen - bei gleich 2 Jobs sehe ich das aber eher nicht muss ich sagen).

    Zu den Kosten: Die können jeweils direkt bei dem Einkommen abgesetzt werden. Wenn etwas eh steuerfrei ist bringt das aber nichts.

    Zur EÜR: Bei der Anlage S bzw. G wird das Finanzamt in der Regel auch eine EÜR verlangen.

    Stefan
    Zuletzt geändert von reckoner; 04.08.2024, 20:21.
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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      #3
      Danke für die Antwort. Ich habe nochmal nachgefragt, er hat ein Gewerbe angemeldet. Also ist Anlage G die richtige nicht S.

      Wie wäre es denn dann korrekt aufzuteilen wenn der Verein mit der Übungsleiterpauschale verrechnet wird und die beiden Fitnessstudios (normal)? Für die Fitnessstudios müsste er ja auch die vollen Kosten (z.B. Fahrten) gegenrechnen können wenn er hierfür die Pauschale nicht in Anspruch nehmen kann.
      Sind die Kosten Fahrten mit 30ct pro km einfacher Weg anzugeben?

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        #4
        Hallo,

        Wie wäre es denn dann korrekt aufzuteilen wenn der Verein mit der Übungsleiterpauschale verrechnet wird und die beiden Fitnessstudios (normal)?
        Warum aufteilen? Sind das zum Teil die selben Fahrtkosten (also etwa: Fahrt zu 1., und dann von dort zu 2.)?

        Sind die Kosten Fahrten mit 30ct pro km einfacher Weg anzugeben?
        Da du die 30 Cent nennst gehe ich von Fahrten mit einem PKW aus. Da kann man dann pauschal 30 Cent je Kilometer ansetzen (nicht nur einfache Entfernung, sondern hin und zurück - die einfache Entfernung gilt ausschließlich für die Pendlerpauschale von Arbeitnehmern).

        Stefan
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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          #5
          Mit Aufteilen meine ich nicht die Fahrtkosten sondern die Einnahmen. Der vom Verein ist ja steuerfrei durch die Übungsleiterpauschale, der von den Fitnessstudios normal zu versteuern.
          Bei den Fitnessstudios können dann auch noch Aufwände gelten gemacht und gegen gerechnet werden.
          Wie gibt man das korrekt in Anlage G an?

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            #6
            Hallo,

            die Einkünfte als Übungsleiter sind entweder in der Anlage N (Zeile 27) oder in der Anlage S (Zeile 46) zu erklären. Konkret gehe ich von Anlage S aus, die EÜR würde ich mir in diesem Fall sparen, weil es ausschließlich steuerfreie Einkünfte sind. Kosten können für diesen Job nicht abgesetzt werden (bzw. es würde nichts bringen, Null Steuern sind und bleiben Null); allenfalls wenn es darum geht die 3.000er-Grenze zu unterschreiten können Werbungskosten abgezogen werden.

            Und nur die gewerblichen Einkünfte gehören in die Anlage G, dazu dann eine EÜR in der auch die (Fahrt)Kosten angegeben werden können.

            Stefan
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