Hallo,
ein Bekannter von mir ist nebenberuflich Spinningtrainer und fragt sich, wie er ein Elster die Einnahmen korrekt angeben kann.
Ausgangslage:
Die Person gibt Spinnigstunden in zwei Fitnessstudios und einem Verein. Der Verein sollte unter die Übungsleiterpauschale ($ 3 Nr. 26 EStG) fallen.
Er ist weder beim Verein noch bei den Studios angestellt, sondern schreibt selbst Rechnungen (UST-befreit).
Meiner Meinung nach, müssten demnach die Einnahmen in Anlage S und nicht in Anlage N angegeben werden, da er diese als nebenberufliche selbstständige Tätigkeit ausführt.
Eintragen würde ich es hier:
Einnahmen aus der nebenberuflichen Tätigkeit als Anlage S, Sonstiges, Zeile 38 (bis max. 3000€ pro Jahr)
aus freiberuflicher Tätigkeit (Anlage S - 1-Gewinn Zeile 4) Restbetrag eintragen, der über der Pauschale liegt
Falls also nur in dem Verein gefahren wird, wäre es damit erledigt.
Wie verhält es sich jedoch mit den Einnahmen aus den beiden Fitnessstudios?
Muss der Gewinn aus freiberuflicher Tätigkeit (Zeile 4) dann einfach um diese Ausgaben erhöht werden?
Falls ja, wie verhält es sich mit den Kosten die damit verbunden sind?
Bei einem Verein und bei Nutzung der Übungsleiterpauschale können diese laut § 3 Nr. 26 EStG nur in Abzug gebracht werden, wenn sie die Einnahmen übersteigen.
Bei den beiden Fitnessstudios wird jedoch die Pauschale nicht genutzt, daher müssten doch auch die Kosten (z.B. Fahrtkosten) in Abzug gebracht werden können.
Kann jmd vielleicht einmal an diesem Beispiel skizzieren wie es korrekt anzugeben wäre?
1. Verein - Einnahmen 2000€ - Fahrtkosten 400€
2. Fitnessstudio - Einnahmen 1500€ - Fahrkosten 300€
3. Fitnessstudio 2 - Einnahmen 1000€ - Fahrkosten 200€
Muss eine EÜR erstellt werden?
Vielen Dank!
ein Bekannter von mir ist nebenberuflich Spinningtrainer und fragt sich, wie er ein Elster die Einnahmen korrekt angeben kann.
Ausgangslage:
Die Person gibt Spinnigstunden in zwei Fitnessstudios und einem Verein. Der Verein sollte unter die Übungsleiterpauschale ($ 3 Nr. 26 EStG) fallen.
Er ist weder beim Verein noch bei den Studios angestellt, sondern schreibt selbst Rechnungen (UST-befreit).
Meiner Meinung nach, müssten demnach die Einnahmen in Anlage S und nicht in Anlage N angegeben werden, da er diese als nebenberufliche selbstständige Tätigkeit ausführt.
Eintragen würde ich es hier:
Einnahmen aus der nebenberuflichen Tätigkeit als Anlage S, Sonstiges, Zeile 38 (bis max. 3000€ pro Jahr)
aus freiberuflicher Tätigkeit (Anlage S - 1-Gewinn Zeile 4) Restbetrag eintragen, der über der Pauschale liegt
Falls also nur in dem Verein gefahren wird, wäre es damit erledigt.
Wie verhält es sich jedoch mit den Einnahmen aus den beiden Fitnessstudios?
Muss der Gewinn aus freiberuflicher Tätigkeit (Zeile 4) dann einfach um diese Ausgaben erhöht werden?
Falls ja, wie verhält es sich mit den Kosten die damit verbunden sind?
Bei einem Verein und bei Nutzung der Übungsleiterpauschale können diese laut § 3 Nr. 26 EStG nur in Abzug gebracht werden, wenn sie die Einnahmen übersteigen.
Bei den beiden Fitnessstudios wird jedoch die Pauschale nicht genutzt, daher müssten doch auch die Kosten (z.B. Fahrtkosten) in Abzug gebracht werden können.
Kann jmd vielleicht einmal an diesem Beispiel skizzieren wie es korrekt anzugeben wäre?
1. Verein - Einnahmen 2000€ - Fahrtkosten 400€
2. Fitnessstudio - Einnahmen 1500€ - Fahrkosten 300€
3. Fitnessstudio 2 - Einnahmen 1000€ - Fahrkosten 200€
Muss eine EÜR erstellt werden?
Vielen Dank!
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