Hallo Forum,
ich habe vor kurzem die geänderten Bescheide zum Grundsteueräquivalenzbeträge und Grundsteuermteuermessbeträge erhalten.
In beiden Bescheiden wurde die beantragte Ermäßigung aufgrund des denkmalgeschüzten Gebäudes (Gebäude-Ensamble) nun berücksichtigt.
Nun zu meiner Frage:
Kann mir jemand erklären wie die folgende Berechnung (70 % - 25 % = 45 %) nicht 45 % ergibt sondern 52,50 % lt. erklärung im Bescheid ????
Auszug aus Bescheid zum Grundsteuermessbetrages
C. Berechnung des Grundsteuermessbetrages:
..........
Für die Wohnfläche lt. NGr.StG gemäß § 6 Abs.1 Satz 2 auf 70 % ermäßigt
x ermäßigte Steuermesszahl 52,50 %
(Steuermesszahl Wohnfläche 70 % ermäßigt um 25 % ergibt 52,50 %)
Über eine hilfreiche Antwort von einem Experten würde ich mich freuen.
Viele Grüße
Piffi60
ich habe vor kurzem die geänderten Bescheide zum Grundsteueräquivalenzbeträge und Grundsteuermteuermessbeträge erhalten.
In beiden Bescheiden wurde die beantragte Ermäßigung aufgrund des denkmalgeschüzten Gebäudes (Gebäude-Ensamble) nun berücksichtigt.
Nun zu meiner Frage:
Kann mir jemand erklären wie die folgende Berechnung (70 % - 25 % = 45 %) nicht 45 % ergibt sondern 52,50 % lt. erklärung im Bescheid ????
Auszug aus Bescheid zum Grundsteuermessbetrages
C. Berechnung des Grundsteuermessbetrages:
..........
Für die Wohnfläche lt. NGr.StG gemäß § 6 Abs.1 Satz 2 auf 70 % ermäßigt
x ermäßigte Steuermesszahl 52,50 %
(Steuermesszahl Wohnfläche 70 % ermäßigt um 25 % ergibt 52,50 %)
Über eine hilfreiche Antwort von einem Experten würde ich mich freuen.
Viele Grüße
Piffi60
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