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Anlage Unterhalt

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    Anlage Unterhalt

    Hallo zusammen und einen schönen Sonntag,

    ich habe folgendes Problem:
    Wenn ich den Bogen Unterhalt (für den Lebenspartner) ausfülle bekomme ich keinerlei Fehlermeldung, dennoch wird der Freibetrag nicht in der Berechnung berücksichtigt.
    Bei der Steuererklärung von 2022 wurde der Posten unter "außergewöhnliche Belastungen ab Unterhaltsaufwendungen nach § 33 a Abs. 1 EStG " aufgeführt und 2023 leider nicht und somit findet lt. Berechnung auch keinerlei Erstattung statt. Ich habe mehrfach den Bogen Anlage U neu erstell, da ich dachte das bei der Datenübernahme sich ein Fehler eingeschlichen hat.

    Grüße
    Marc
    .

    #2
    Besteht denn überhaupt eine Unterhaltsverpflichtung bzw. was hast du denn dazu konkret erklärt ?

    Es heißt richtig Anlage Unterhalt, eine Anlage U gibt es nämlich auch, wenn auch nicht in Mein ELSTER.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Ich gebe seit Jahren einfach nur an, das ich die Person unterstütze und den dazu gehörigen Freibetrag den man lt. Lebenspartnergesetz hat. Mit Anlage U meinte ich Unterhalt.
      Und wie gesagt letzte Jahre war diese Position unter "außergewöhnliche Belastungen ab Unterhaltsaufwendungen nach § 33 a Abs. 1 EStG" aufgeführt und diese Jahr findet keinerlei Berücksichtigung statt. .

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        #4
        Hallo marc77!

        Sie schmeißen hier einige Dinge durcheinander:

        Die "Anlage U" finden Sie nicht im EOP, die muss separat ausgefüllt werden - außerden ist die "Anlage U" für Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten gedacht ... das ist wohl für Sie das falsche Formular!

        Die "Anlage Unterhalt" finden Sie im EOP, da gehören Angaben zu Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen rein - wenn ich Ihren Hinweis auf das Lebenspartnerschaftsgesetz richtig verstehe, ist das für Sie ebenfalls das falsche Formular!

        Stattdessen: Tragen Sie Ihren "eingetragenen Lebenspartner" einfach im Hauptvordruck in Abschnitt 2 ein!

        Nur im Falle, dass Sie in "wilder Ehe" leben, also das Lebenspartnerschaftsgesetz gar nicht in Anspruch genommen haben, ist die "Anlage Unterhalt" nötig und richtig!



        Zuletzt geändert von Uwe64; 05.08.2024, 11:41.

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