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Anlage V bei gemietetem Objekt als nichtselbstständiger

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    Anlage V bei gemietetem Objekt als nichtselbstständiger

    Hallo zusammen,

    ich würde euch gerne um Hilfestellung bitten zu folgenden Fragen.
    Einkommensteuererklärung 2023, ich war in einer Festanstellung und nicht selbstständig.
    Ich habe noch ein Gewerbeobjekt aus meiner damaligen Selbstständigkeit, das ich das zweite Halbjahr 2023 untervermietete.
    D.h. ich nehme für diesem Zeitraum Umsatzsteuer ein für die Miete und zahle die wiederum auch an den Vermieter.
    Wo muss ich das in der Anlage V eintragen? Ich habe kein Einheitswert-Aktenzeichen da ich nicht der Eigentümer bin.

    Muss es evtl. in Zeile 26 ? "Einnahmen aus Vermietung von Garagen, Werbeflächen, Grund und Boden für Kioske usw." ?

    Und wo trage ich meine Mietausgaben ein? Meine Miete ist übrigens ein All-in Paket, d.h. Strom Wasser etc ist alles in einer Nebenkostenpauschale enthalten.

    Vielen Dank und Gruß

    Jim

    #2
    Einkünfte aus der Untervermietung von gemieteten Räumen sind ab 2023 in der neuen Anlage V-Sonstige zu erklären und zwar

    in der Zeile 22. Es sind dort nur die Einkünfte, also der Überschuss zu erfassen. Die Überschussermittlung muss extern erfolgen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Vielen Dank für die Info!

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        #4
        Wo muss ich denn die gewinnbringenden Mieteinnahmen in der Anlage EÜR eintragen? Ich finde nichts zum Thema Miete...

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          #5
          Wo muss ich denn die gewinnbringenden Mieteinnahmen in der Anlage EÜR eintragen?
          Wenn du das trotz Aufgabe des Gewerbebetriebs noch als Gewinn aus dem Gewerbebetrieb behandeln willst,

          darfst du die Einnahmen und Ausgaben nur in der EÜR erfassen, nicht in der Anlage V-Sonstige. Dann gehört

          der Überschuss allerdings zum Gewinn in der Anlage G.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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            #6
            Meine Selbstständigkeit wurde glaube ich 2021 vom Finanzamt nicht mehr anerkannt aufgrund von mangelnden Umsätzen. Was meinst du genau mit "...Wenn du das trotz Aufgabe des Gewerbebetriebs noch als Gewinn aus dem Gewerbebetrieb behandeln willst". Wie würde ich das denn als "neues" Gewerbe behandeln? Die Untervermietung läuft bis heute und wird auch weiter bestehen bleiben.

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              #7
              Meine Selbstständigkeit wurde glaube ich 2021 vom Finanzamt nicht mehr anerkannt aufgrund von mangelnden Umsätzen.
              Warum willst du dann eine EÜR einreichen ? Bei Vermietung braucht es die nicht.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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                #8
                Weil du mir das hier empfohlen hast... "Die Überschussermittlung muss extern erfolgen"
                Ich dachte damit wäre die EÜR gemeint.
                Jetzt bin ich verwirrt.

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                  #9
                  Ich dachte damit wäre die EÜR gemeint.
                  Mit extern meine ich doch kein Steuerformular ! Ich habe da eine Excel-Tabelle gedacht, die man auf Anforderung einreichen kann.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

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                    #10
                    Aber wie soll ich denn die Ust deklarieren ohne Formular und nur mit Anlage V-sonstige?
                    Das klingt für mich nicht richtig mit einer Excel Tabelle

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                      #11
                      Eine EÜR ist ein Formular für die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG, für Überschusseinkünfte aus Vermietung ist das nicht gedacht.

                      Du kannst doch alles, was du bei deiner Untervermietung benötigst, in einer Excel-Tabelle abbilden, auch die Umsatzsteuer.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

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